Urlaub im Corona-Sommer: So können Sie Ihre Reise stornieren – kostenfrei

Ob und wie der Urlaub in diesem Sommer stattfinden kann, ist aktuell noch unklar. Fällt die Reise aus, erhalten Urlauber aber in vielen Fällen ihr Geld zurück.
Corona-Pandemie: Fällt der Sommerurlaub 2021 aus?
Reisewarnung, Beherbergungsverbot*, Quarantäne: Viele Menschen scheuen sich aktuell noch davor, ihren Sommerurlaub zu buchen. Oft ist die Sorge zu groß, dass die Reise ausfällt und die Urlauber auf den Kosten sitzenbleiben. Es gibt jedoch klare Regeln, wann Sie Ihren Urlaub kostenfrei stornieren können – und wann nicht. Manchmal müssen Sie jedoch selbst aktiv werden, um Ihr Geld zurück zu bekommen.
Kostenlos die Reise stornieren – das sind die Regeln
Eine Pauschalreise stornieren Sie in diesem Jahr in vielen Fällen ohne Gebühren. Stiftung Warentest klärt auf: Eine kostenlose Stornierung ist möglich, wenn außergewöhnliche Umstände eine Reise be- oder verhindern, dazu zählen:
- Reisewarnungen in bestimmte Gebiete
- Angeordnete Quarantäne bei Einreise
- Unter Umständen, wenn die Reise aufgrund der Corona-Pandemie erheblich beeinträchtigt wird, zum Beispiel weil der Pool oder bestimmte Sehenswürdigkeiten gesperrt sind oder Häfen während einer Kreuzfahrt nicht angefahren werden
Auch ein Beherbergungsverbot ist natürlicherweise ein guter Grund, warum eine Reise nicht angetreten werden kann. In diesem Fall liegt es am Reiseanbieter, die Buchung zu stornieren und alle Kosten zurückzuzahlen.
Übrigens: Sollte sich Ihre Reise verlängern, weil Sie von den Behörden unter Quarantäne gestellt wurden oder Ihr Flug coronabedingt ausfällt, so müssen Sie diese Mehrkosten nicht tragen. Der Anbieter erlässt Ihnen diese für drei zusätzliche Tage. Danach übernimmt in der Regel der Staat.
Trotz Corona: Unter diesen Umständen bezahlen Sie Stornogebühren
Während Corona können Sie alle Reisen problemlos ohne Kosten stornieren? So einfach ist es leider nicht. Unter diesen Umständen müssen Sie wahrscheinlich die Stornogebühren selbst übernehmen:
- Sie möchten die Reise wegen individueller Ängste nicht antreten.
- Sie können Ihre Reise nicht antreten, da Sie (ohne Krankheitssymptome) unter Quarantäne gestellt wurden.
- Sie können aufgrund der 15-Kilometer-Regel Ihren Landkreis nicht verlassen.
- Ihr Urlaub wird verhindert, weil das Zielland die Einreise aus Ihrem Heimatland verbietet.
Oft zeigt sich der Reiseveranstalter aber kulant. Suchen Sie eine einvernehmliche Lösung und versuchen Sie, die Reise zu verschieben. Vermeiden Sie auch, Ihre Reise auf Verdacht hin lange im Voraus zu stornieren. Vielleicht hat sich die Situation bis zum Buchungstermin geändert und Sie bleiben auf den Stornogebühren sitzen. Vier Wochen vorher gelten als ein guter Zeitrahmen.
Gut zu wissen: Haben Sie eine Reiserücktrittsversicherung, sind Sie normalerweise geschützt, falls Sie vor oder während des Urlaubs erkranken. Viele Versicherungen haben aber eine Klausel, die Ansprüche während einer Pandemie ausschließen. Prüfen Sie daher Ihren Versicherungsvertrag und schließen Sie unter Umständen eine gesonderte Corona-Versicherung ab.
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Vorsicht Ping-Pong-Situation: So stornieren Sie Ihre Individualreise
Bei einer Pauschalreise sind Sie in der Regel gut geschützt. Haben Sie eine Individualreise gebucht, ist der Weg oft komplizierter. Gute Aussichten bestehen bei einer Stornierung innerhalb von Deutschland. Haben Sie Flug und Unterkunft im Ausland gebucht, gilt die Gesetzeslage des jeweiligen Reiselandes. Viele Kunden erleben auch eine Ping-Pong-Situation zwischen dem Reisevermittler und dem eigentlichen Anbieter. In diesem Fall ist immer der Reiseveranstalter zuständig, wie die Verbraucherzentrale klarstellt – lassen sie sich nicht abwimmeln.
Reise stornieren: Innerhalb von 14 Tagen bekommen Sie Ihr Geld zurück
Sie haben Ihre Reise gesetzeskonform storniert? Nun ist der Reise-Anbieter in der Pflicht, Ihnen das Geld innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Viele bieten Ihren Kunden stattdessen Gutscheine an – das ist erlaubt. Sie müssen diese dennoch nicht annehmen. Wurde Ihnen das Geld nach Ablauf der Frist nicht erstattet, haben Sie bei klarer Gesetzeslage gute Chancen dieses gerichtlich zu erstreiten. Es gibt aber auch einfachere Wege, sich das Geld zurück zu holen:
- Haben Sie per Master Card oder Visa bezahlt, holen Sie sich das Geld per Chargeback-Verfahren zurück.
- Haben Sie die Reise per Lastschrift gebucht, haben Sie acht Wochen lang die Möglichkeit, das Geld über Ihr Girokonto zurück zu buchen.
Viele Kunden fürchten, Ihr Geld zu verlieren, sollte der Reiseveranstalter Insolvenz anmelden. Diese Angst ist in der Regel unnötig – Pauschalreisende sind in diesem Fall versichert. Sie sollten daher unbedingt auf einen Versicherungsschein bestehen, wenn Sie Ihre Reise buchen!
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Reisen in der Corona-Pandemie stornieren: Das sind die kulantesten Reiseveranstalter
Unzufriedene Kunden und teure Prozesse: Das wollen Reiseveranstalter vermeiden und beugen schon jetzt mit speziellen Corona-Angeboten vor. Das sind die kulantesten Anbieter für den Sommerurlaub 2021:
- Alltours: Gelockerte Stornierungsbedingungen für Sommerurlaub-Buchungen bis zum 31. März.
- Berge & Meer: Buchungen bis zum 30. April 2021 für den Frühjahrsurlaub können Sie kurzfristig kostenlos stornieren oder umbuchen. Auch für den Sommer gibt es ein kulantes Storno-Angebot.
- TUI: Mit dem „Flex Tarif“ stornieren oder ändern Sie Ihre Reise bis kurz vor Beginn. Zusätzlich erhalten Sie besonderen Reiseschutz mit „Covid Protect“.
- Gebeco: Kulante Storno- und Rücktrittsbedingungen bei Buchungen bis zum 20. September 2021 plus Extra-Schutz mit der „Covid Protect“-Versicherung.
- schauinsland-reisen: Für ein kleines Aufgeld erhalten Sie bis zum 30. April den „Flex2Relax“-Tarif, mit dem Sie Ihre Reise bis kurz vor Antritt flexibel stornieren oder umbuchen.
All dies sind vorübergehende Sonderaktionen. Machen Sie sich daher sicherheitshalber einen Screenshot des Angebots, wenn Sie Ihre Reise buchen. Es kann Ihnen sonst im Zweifelsfall passieren, dass Sie die Bedingungen nicht in den allgemeinen AGB des Reiseveranstalters finden. (lst) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
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