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Verlorenes Gepäck bis dreckiger Pool: Wie viel Geld gibt es bei Reisemängeln zurück?

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Ob Baulärm, verlorenes Gepäck oder verdreckter Pool: Wenn der erhoffte Erholungsurlaub zur Tortur wird, können Sie eine Reisepreisminderung geltend machen. 

Der Urlaub ist zum Erholen da, das steht außer Frage. Nach Wochen und Monate voller harter Arbeit ist jetzt die Zeit gekommen, um entspannte Stunden am Strand zu verbringen oder am Pool zu relaxen. Doch nicht immer verläuft der Urlaub reibungslos: Viele Reisende müssen ernüchtert feststellen, dass die gebuchte Pauschalreise nicht den Erwartungen entspricht. Das Hotelzimmer liegt direkt vor einer Baustelle, das Buffet ist kalt, die Klimaanlage defekt.

So ärgerlich die Reisemängel auch sein mögen: In solchen Momenten ist es wichtig, ruhig zu bleiben und pragmatisch vorzugehen. Je nach Mangel haben Sie nämlich das Recht auf eine Reisepreisminderung.

Reisemängel: Wann gibt es Geld zurück?

Ein Reisemangel tritt auf, wenn die gebuchte Leistung nicht mit den vertraglich vereinbarten Standards übereinstimmt. Das kann verschiedene Aspekte der Reise betreffen wie Hotel, Flug, Verpflegung, Entertainment und andere Dienstleistungen. Haben Sie beispielsweise ein Zimmer mit Meerblick gebucht und bekommen stattdessen die Aussicht auf einen Innenhof oder gar Mülltonnen, dürfen Sie sich beschweren. Dasselbe gilt, wenn der Pool dreckig ist oder während des Urlaubs nicht genutzt werden kann. Auch ein stark verspäteter Flug oder verloren gegangenes Gepäck stellen Mängel dar, die Sie unbedingt beim Reiseveranstalter anzeigen sollten.

„Lost and Found“-Hinweisschild am Flughafen
Nicht immer kommt das Gepäck am Urlaubsort an, dann muss man zur Gepäckermittlung. © YAY Images/Imago

Allerdings gibt es nicht in jedem Fall Geld zurück. Manche Reisemängel müssen laut Rechtsanwältin Nicole Mutschke in Kauf genommen werden. „Nicht alles, was die Urlaubsfreuden trübt, ist rechtlich gesehen ein Reisemangel. Landestypische Merkmale wie exotische Insekten auf dem Hotelgelände oder Hochzeitslärm der Einheimischen rechtfertigen in den meisten Fällen keine Preisminderung“, erklärt die Rechtsexpertin gegenüber Bild.de.

Es kommt also immer auf den individuellen Fall an. Der günstige Preis von Pauschalreisen hat zur Folge, dass manche Unannehmlichkeiten in Kauf genommen werden müssen. Das beinhaltet beispielsweise Wartezeiten am Büfett von bis zu einer halben Stunde oder beengtes Sitzen im Billigflieger.  

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Reisepreisminderung: Wie viel Geld gibt es zurück?

Die Höhe des Preisnachlasses hängt von der Schwere und Art des Mangels ab. Letztendlich wird je nach Einzelfall entschieden. Die Reisepreisminderung stellt einen prozentualen Abschlag auf die vereinbarte Summe dar. Der ADAC hat einige Beispiele von gerichtlichen Entscheidungen zusammengestellt:

Fehlender Balkon5 bis 10 Prozent
Defekter Aufzug2,5 Prozent
Defekte Klimaanlage5 bis 20 Prozent
Pool unbenutzbar20 Prozent
Strand unbenutzbar20 Prozent
Durchgelegene Matratzen25 Prozent
Umfangreiche Bauarbeiten20 Prozent
Ersatzhotel5 bis 35 Prozent

Geht das Gepäck während des Flugs verloren, wird die Reisepreisminderung pro betroffenen Urlaubstag angesetzt. Dasselbe gilt, wenn das Hotel bzw. das Hotelzimmer verschmutzt sind.  

Bei gravierenden Reisemängeln: Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude

Neben der Reisepreisminderung können Touristen außerdem eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit einfordern. Schließlich konnte der Urlaub nicht im gewünschten Ausmaß genutzt werden. Die Mängel müssen dabei erheblich ausfallen und vom Reiseveranstalter verursacht worden sein. Dieser Schadensersatz zielt darauf ab, die emotionale Belastung und die Enttäuschung auszugleichen, die durch die entgangene Urlaubsfreude verursacht wurden. In gewisser Weise erhalten Sie also Schmerzensgeld. Die Höhe der Entschädigung ist von Fall zu Fall verschieden und hängt unter anderem von der Dauer der Beeinträchtigung und der Schwere des Mangels ab.

Reisemängel melden: Wie geht man richtig vor?

Am besten melden Sie die Mängel schriftlich und so schnell wie möglich beim Reiseveranstalter. Die Hotelrezeption ist die falsche Anlaufstelle, da Pauschalreisen nicht über das Hotel gebucht werden. „Auf bestehende Mängel muss der Urlauber unverzüglich am Urlaubsort hinweisen und Abhilfe fordern. Eine Mängelanzeige muss sich an den Reiseveranstalter richten. Ich würde auch nicht den Umweg über das Reisebüro empfehlen. Dies kostet nur Zeit und es besteht das Risiko, dass die Beschwerde nicht korrekt weitergegeben wird“, sagt Nicole Mutschke laut Bild.de.

Frühes Handeln empfiehlt sich, da eine Rückerstattung dadurch wahrscheinlicher wird. Sammeln Sie gleich vor Ort Belege wie Rechnungen für Kosten, die aufgrund des Reisemangels entstanden sind. Dokumentieren Sie die Mängel mithilfe von Fotos und Videos, um ausreichende Beweismaterialien zu haben. Die Verjährungsfrist für Ansprüche beträgt zwei Jahre. Danach haben Reisende keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Rückerstattungen.

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