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Skiurlaub könnte mangels Schnee ins Wasser fallen? Warum Sie besser höflich im Hotel anfragen

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Von: Anne Hund

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Kann man den Skiurlaub kostenlos stornieren, wenn schon vor der Anreise klar ist, dass zu wenig Schnee für Wintersport liegt? Die Antwort ist laut ADAC in der Regel klar.

Nach dem viel zu milden Januar waren viele Skiurlauber enttäuscht. In den meisten Skigebieten waren – auch durch den Einsatz von Kunstschnee – zwar einige Pisten offen. Aber der erhoffte Traumskiurlaub war es für viele, mangels echtem Schnee vielerorts, dann oft leider doch nicht. Und der ein oder andere mag es deshalb bereut haben, dass er für den Skiurlaub womöglich eine Menge Geld hingeblättert hat. Manche fragen sich, wie Sie solche Enttäuschungen in Zukunft vermeiden können.

Der kleine Adlerlift bei der Tegelbergbahn in Schwangau im Allgäu
Im Januar blieben mangels Schnee manche Lifte vorübergehend geschlossen. (Symbolbild) © M.i.S./Imago

Pauschalreise: Skiurlaub könnte ins Wasser fallen – wann liegt ein Reisemangel vor?

Juristen des ADAC sind der Frage nachgegangen, welche Rechte Urlauber haben, wenn sie – womöglich schon vor Reiseantritt – von zu wenig Schnee ausgebremst werden. Beispiel Pauschalreise: „Auch ein Winterurlaub kann eine Pauschalreise sein, wenn zum Beispiel Anreise, Unterkunft und Skipass als Paket gebucht werden“, heißt es auf ADAC.de zur Erklärung. „Reisende können bei einem Reisemangel den Reisepreis mindern.“ Doch wann liegt ein solcher Reisemangel vor?

„Das Wetter und die Schneeverhältnisse gehören in der Regel zum allgemeinen Lebensrisiko der Reisenden“, informiert der Automobilclub in dem Beitrag. Etwas anderes gelte, wenn der Veranstalter im Katalog oder auf der Website Versprechungen zu den Wintersportmöglichkeiten gemacht habe – so zum Beispiel Zusagen wie „Schneegarantie“ oder „Schneesicherheit“. „Solche vollmundigen Beschreibungen des Urlaubsortes können eine vertragliche Zusicherung sein“, heißt es zu der rechtlichen Einschätzung der Juristen auf ADAC.de. „Trifft die Beschreibung dann nicht zu, ist eine Minderung des Reisepreises denkbar. Und zwar für die Reisetage, an denen man wegen Schneemangels nicht Ski fahren oder Wintersport treiben konnte.“

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Skiurlaub gebucht, aber wenig Schnee in Sicht – „Rücktritt oft nur gegen Stornogebühr“

Ob man den Skiurlaub kostenlos stornieren kann, wenn schon vor der Anreise klar ist, dass zu wenig Schnee für Wintersport liegt? Hier sind sich die Juristen des ADAC einig, dass das in der Regel nicht möglich sei. „Ein Rücktritt ist oft nur gegen Stornogebühren möglich“, heißt es weiter in dem Beitrag. Eine Ausnahme nennen die Experten: Ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag sei nur möglich, „wenn die vereinbarten Reiseleistungen einen erheblichen Mangel haben, der nicht beseitigt werden kann“. Nur wenn der Reiseveranstalter zum Beispiel die Schneesicherheit im Skigebiet im Vertrag garantiert habe, könne die Reise kostenfrei storniert werden.

Schneemangel im Skigebiet? Individualreisende auf Kulanz von Hotel angewiesen

Manche Skiurlauber bevorzugen eine Individualreise. „Wer seine Unterkunft selbst bucht und individuell mit Auto oder Zug anreist, ist bei Schneemangel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen“, erklärt der ADAC zur Rechtslage. Denn das gebuchte Zimmer oder die Ferienwohnung könnten auch bei Schneemangel bewohnt werden. „Hotelier bzw. Vermieter erfüllen somit ihren Vertrag, eine kostenlose Stornierung ist damit in der Regel nicht möglich.“ Der ADAC rät auf seiner Website allerdings, mit dem Hotel oder dem Vermieter in Kontakt zu treten: „Sprechen Sie Ihren Vertragspartner an und versuchen Sie, eine individuelle Lösung für Ihre Buchung zu finden“, heißt es dort.

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