Skifahren in Österreich 2021/22: Ab sofort 2G-Regel auf Pisten

In Österreich gilt fortan landesweit die 2G-Regel – auch der Skitourismus ist davon betroffen. Was Reisende nun beim Winter-Urlaub beachten müssen.
Aufgrund der rasant steigenden Corona-Fallzahlen und einer Inzidenz von aktuell 599,6 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner beschleunigt Österreich seinen 3-Stufenplan*. Ab sofort gilt daher im ganzen Land die 2G-Regel – auch für Tourismusbetriebe. Selbst bei einer vollständigen Impfung müssen Skiurlauber in den kommenden Monaten ganz genau auf ihren Impfpass schauen. Die aktuellen Regeln im Überblick.
Skiurlaub in Österreich: Ab sofort nur noch mit 2G-Regel
In Österreich gilt nun für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Clubs, Weihnachtsmärkte sowie Hotellerie die 2G-Regel. Auch Lifte und Seilbahnen sind davon betroffen, wie mehrere Medien berichten. Somit ist ein Skiurlaub ab sofort nur noch für geimpfte und genesene Personen mit entsprechendem Nachweis bzw. Grünen Pass erlaubt. Ein Test ist für den Zutritt nicht mehr ausreichend.
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Auch die Betreiber der Skigebiete können sich mit der 2G-Regelung anfreunden: „Lieber eine sichere Saison als gar keine Saison“, zitiert das Handelsblatt die Hotellerie-Sprecherin der Wirtschaftskammer Österreich Susanne Kraus-Winkler. Einen zweiten ausgefallenen Winter können sich demnach viele in der Branche nicht mehr leisten. „Das Vertrauen in das Produkt Wintersaison darf nicht erschüttert werden.“
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Auch Geimpfte könnten bald von verschärften Corona-Maßnahmen in Österreich betroffen sein
Trotz 2G-Regel müssen aber auch Geimpfte aufpassen, in Zukunft nicht ausgeschlossen zu werden. Ab dem 6. Dezember ist das Impfzertifikat nämlich nur noch gültig, wenn die 2. Impfdosis maximal neun Monate zurückliegt. Danach braucht es eine Boosterimpfung, um weiterhin als vollständig geimpft zu gelten. Bis dahin soll der Zutritt aber auch noch mit einer Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich sein. Personen, die mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geimpft wurden, brauchen ab dem 3. Januar eine zweite Impfdosis für ein gültiges Zertifikat. Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.