3G, 3G plus, 2G: Welche Corona-Regeln für Touristen in den Bundesländern gelten

Die Corona-Regeln werden aufgrund der steigenden Inzidenz in vielen Bundesländern wieder fester gezurrt. Was das für die Urlaubsplanung bedeutet, lesen Sie hier.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt bundesweit bei einem Wert von 263,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern (Stand: 12. November) und hat damit einen neuen Höchstwert erreicht. Besonders stark betroffen sind die Bundesländer Bayern (Inzidenz: 454,9), Sachsen (569,0) und Thüringen (491,3). In Bayern wurde daher wieder der Katastrophenfall ausgerufen und Corona-Maßnahmen verschärft. Bundesweit einheitliche Regeln gibt es aber weiterhin nicht, was die Planung von touristischen Ausflüge und Reisen erschwert. In der Übersicht finden Sie daher die aktuellen Corona-Maßnahmen der Bundesländer.
Urlaub in Deutschland: Die Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick (Stand: 12. November 2021)
- Baden-Württemberg: Das Bundesland erreicht voraussichtlich demnächst einen Wert von 390 Patienten auf den Intensivstationen. Damit würde die sogenannte Alarmstufe in Kraft treten, die eine 2G-Regelung nach sich zieht. Betroffen wären unter anderem Veranstaltungen, Restaurants, Kneipen, Spielhallen und Imbisse im Innenbereich. Ungeimpfte dürfen dann nur noch in Läden der Grundversorgung wie Supermärkte oder Apotheken.
- Bayern: Seit dem 11. November gilt in Bayern wieder der Katastrophenfall. Schon wenige Tage davor wurden die Corona-Maßnahmen verschärft: In Hotels und Gastronomien gilt nun die 3G+-Regel – Zutritt ist also nur Geimpften, Genesenen und Getesteten mit negativem PCR-Test erlaubt. Betreiber können aber auch freiwillig die 2G-Regel einführen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Zudem gilt wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch in Bussen, Bahnen und Geschäften. In der kommenden Woche soll in Bayern einer Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zufolge zudem flächendeckend die 2G-Regel in Kraft treten. Für Ungeimpfte gelten dann Zugangsbeschränkungen für die Gastronomie und die Hotellerie, wie die dpa am Freitag unter Berufung auf gut unterrichtete Kreisen berichtete. Frühestmöglicher Termin für die Einführung wäre demnach der Dienstag, die genauen Details sollten aber erst auf der Klausur der Staatsregierung am Wochenende beschlossen werden.
- Berlin: Ab dem 15. November erhalten in Berlin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Freizeiteinrichtungen wie Restaurants, Kinos, Thermen oder Saunen sowie zu geschlossenen Räumen in Freizeitparks oder im Tierpark. Eine Ausnahme gilt aber für Personen unter 18, die einen negativen Corona-Test vorlegen können.
- Brandenburg hat ebenfalls beschlossen, ab dem 15. November auf die 2G-Regel zu setzen. Ab dann dürfen nur noch Personen mit Impf- oder Genesenennachweis Gaststätten, Hotels, Kinos, Theater, Clubs oder Festivals besuchen, wie unter anderem die Berliner Zeitung berichtet. Die 2G-Regel gilt nicht für unter 18-Jährige, die einen negativen Corona-Test vorlegen können. Die Verordnung soll vorerst bis zum 5. Dezember gelten.
- Bremen: In Bremen liegt mit einem Wert von 100,6 eine der niedrigsten Inzidenzen in Deutschland vor. Dementsprechend gilt hier noch die niedrigste Warnstufe 0, wodurch die 3G-Regel in Innenräumen entfällt. In Bremerhaven ist aber bereits die Warnstufe 1 eingetreten, die die 3G-Regel zur Folge hat. In höheren Warnstufen ist auch eine 2G-Regel möglich.
- Hamburg hat bereits im August die Möglichkeit eingeführt, den Zutritt zu Restaurants, Bars oder Kinos auf Geimpfte und Genesene zu beschränken. Seither haben viele Betreiber von dem 2G-Modell Gebrauch gemacht. Auch bei Friseuren oder im Einzelhandel ist eine Beschränkung möglich. Sollten die Corona-Fallzahlen drastisch steigen, will Hamburgs Regierung die 2G-Regel auch auf weitere Bereiche ausweiten. Ausschlaggebend ist dafür die Hospitalisierungsrate. Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren.
- Hessen: In Hessen gilt ab sofort die 3G+-Regel bei Veranstaltungen oder in Einrichtungen wie Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten oder Spielhallen. Ein Antigen-Schnelltest ist nicht mehr ausreichend. Betreiber haben zudem die Möglichkeit, selbstständig die 2G-Regel einzuführen. Auch in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, sofern Betroffene nicht geimpft oder genesen sind. Gäste müssen sich bei mehr als sieben Tagen Aufenthalt zweimal pro Woche testen lassen, wie das Online-Portal Reisereporter berichtet.
- Mecklenburg-Vorpommern: Kneipen, Restaurants oder Veranstalter haben schon länger die Möglichkeit, eine 2G-Regelung für sich einzuführen. Das bietet für sie den Vorteil, dass sie Schutzmaßnahmen entfallen lassen können. In Kinos gilt aber in jedem Fall die 3G-Regel. Unter anderem in Theatern und Galerien gilt die Pflicht zu einem Hygienekonzept mit Maskenpflicht und Abstandsregeln. Hier soll in Innenräumen grundsätzlich die 3G-Regel gelten.
- Niedersachsen: In Niedersachsen dürfen Hotels, Restaurants und Bars optional eine 2G-Regelung einführen. Eine überarbeitete Verordnung sieht zudem vor, dass 2G bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen in Innenräumen zur Pflicht wird. Auch in der Innengastronomie kann 2G ab einer bestimmten Warnstufe zur Pflicht werden, diese ist aber noch nicht erreicht. In touristischen Beherbergungsbetrieben müssen Ungeimpfte derzeit einen negativen Corona-Test bei der Anreise vorlegen und diesen zweimal pro Woche wiederholen. Erlaubt sind sowohl PCR- (maximal 72 Stunden alt) als auch Antigen-Schnelltests (maximal 48 Stunden alt), wie das Online-Portal Reisereporter ebenfalls berichtet.
- Nordrhein-Westfalen sieht für die meisten Veranstaltungen eine 3G-Regel vor. In Innengastronomie und touristischen Unterkünften sind somit Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt. Zulässig sind PCR-Tests oder Schnelltests, die maximal 48 Stunden alt sind. Bei der Ankunft in Beherbergungsbetrieben muss der Test vorgelegt werden sowie nach je weiteren vier Tagen. Beim Clubbesuch oder in der Kneipe sind nur negative PCR-Tests, die maximal 24 Stunden alt sind, erlaubt.
- Rheinland-Pfalz: In Rheinland-Pfalz gilt in Innenräumen wie zum Beispiel in der Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben oder beim Sport die 3G-Regel. Schon bald könnte aber die Warnstufe 2 erreicht werden, die bei Veranstaltungen in Innenräumen nur noch maximal 100 ungeimpfte Personen erlaubt. Abstandsregeln und Maskenpflicht können dann nur aufgehoben werden, wenn sich maximal zehn Ungeimpfte im Raum befinden. Bei Veranstaltungen im Freien, wie zum Beispiel Weihnachtsmärkten, soll es weitestgehend keine Abstandsregeln, Maskenpflicht oder Zugangskontrollen geben.
- Saarland: Das sogenannte „Saarland-Plus-Modell“ sieht eine 3G-Regelung für Innenbereiche von Gastronomien, Sportveranstaltungen und Freizeiteinrichtungen vor, wie die Tagesschau berichtet. Eine Verschärfung zu 2G ist aktuell nicht in Planung. Eine Maskenpflicht herrscht nur noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder im Einzelhandel vor, wo die 3G-Nachweise nicht kontrolliert werden können.
- Sachsen: Hier herrschen unter anderem die strengsten Corona-Regeln in Deutschland – was wohl auch der hohen Inzidenz geschuldet ist. Seit dem 8. November erhalten nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Gaststätten, Restaurants, Bars, Kneipen, Clubs oder im Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Weihnachtsmärkte sollen aber vorerst noch ohne 2G-Regel stattfinden können.
- Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt setzt man auf 2G-, 3G- sowie AHA-Regeln. Zunächst soll aber die 3G-Regel wieder konsequent eingeführt werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt und gleichzeitig die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen einen Wert von fünf oder der landesweite Anteil von Covid-19-Patienten in den Intensivbetten einen Wert von fünf Prozent erreicht. Veranstalter haben von sich aus die Option, auf 2G umzusteigen.
- Schleswig-Holstein hat mit einem Wert von 93,9 derzeit die niedrigste Inzidenz in Deutschland. Daher sind bisher keine Pläne zu einem Wechsel auf das 2G-Modell bekannt. Bei Veranstaltungen in Innenräumen erhalten aber nur Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt – hier gilt dann keine Maskenpflicht. Diese muss aber wiederum in Bussen, Bahnen oder beim Einkaufen beachtet werden.
- Thüringen: In Thüringen können je nach Landkreis oder kreisfreier Stadt unterschiedliche Regeln gelten. Das Gesundheitsministerium empfiehlt eine 3G+-Regelung, allerdings wollen viele Kommunen weiterhin Schnelltests erlauben. Gesundheitsministerin Heike Werner kündigte Medienberichten zufolge die Einführung einer landesweiten 2G-Regel an. Details sind allerdings noch nicht bekannt.
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