Urlaub in Österreich: Ab Mai kommen Lockerungen für Reisende
Ab Mitte Mai könnte für manche Deutsche wieder Österreich-Urlaub angesagt sein: Die Regierung plant umfangreiche Öffnungen, von denen auch Touristen profitieren.
Seit Monaten ist an einen Urlaub in Österreich nicht zu denken: Die umfangreichen Einreise- und Quarantäneregeln sowie die Schließung von Beherbergungsbetrieben für touristische Zwecke machten dem einen Strich durch die Rechnung. Nun kündigte Österreichs Kanzler Kurz jedoch umfangreiche Öffnungen vieler Branchen zum 19. Mai an. Auch Hotels dürfen dann wieder Besucher begrüßen.
Corona-Pandemie: Österreich plant umfangreiche Öffnungen im Mai
Grundlage der Öffnungsschritte zum 19. Mai sind strenge Sicherheitskonzepte, die sich vor allem in Form von Zutrittstests für Gastronomie, Hotellerie, Kultur und Sport äußern. Als „Zutrittstests“ zählen Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt), Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt) und PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt). Personen, die mit dem Coronavirus infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht ausgenommen. Sobald die Rechtsgrundlage dafür geschaffen ist, werden auch Geimpfte von der Testpflicht befreit. Dies soll ein Jahr lang ab Tag 22 nach der Erstimpfung gelten. Sebastian Kurz (ÖVP) erhofft sich anschließend weitere Lockerungen für die Nachtgastronomie sowie Hochzeitsfeiern und Vereinsfeste, wie tagesschau.de berichtet.

Urlaub in Österreich ab Mai wieder möglich?
Deutsche, die in Österreich Urlaub machen wollen, können sich ebenfalls über die Öffnungen freuen: Laut Regierung gelte die Quarantänepflicht nur noch für Hochrisikogebiete. Wer aus Deutschland einreisen will, brauche demnach nur noch den Impfnachweis der EU oder einen negativen Corona-Test. Aktuell gilt noch eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne bei der Einreise, die Urlaub extrem erschwert.
Zudem werden auch Hotels laut den Öffnungsplänen wieder den Betrieb aufnehmen dürfen. Es soll eine FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen gelten sowie eine Registrierungspflicht. Grundsätzlich ist ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Wer weitere Dienstleistungen und die Gastronomie im Hotel in Anspruch nehmen will, muss ab einem Aufenthalt, der über die Gültigkeit des Eintrittstests hinausgeht, alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort durchführen. Für die Hotelgastronomie gilt ebenfalls die Sperrstunde um 22 Uhr.
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Öffnungen in Österreich: Welche Freitzeitmöglichkeiten gibt es ab Mai?
Freizeitbetriebe dürfen ebenfalls wieder mit FFP2-Maskenpflicht öffnen. Besucher müssen sich registrieren und einen Zutrittstest vorlegen. Es gilt ein Abstand von zwei Metern. Indoor-Einrichtungen wie Thermen und Bäder müssen pro Gast eine Fläche von 20 Quadratmetern im jeweiligen geschlossenen Raum zur Verfügung stellen. In Fahrgeschäften muss zwischen den Besuchern ein leerer Platz sein. Eine Registrierung sei hier nicht notwendig.
An behördlich genehmigten Veranstaltungen mit zugewiesenen Plätzen sind draußen bis zu 3.000 Besucher erlaubt, bei Indoor-Veranstaltungen sind es 1.500. Zwischen Besuchergruppen muss mindestens ein freier Sitzplatz sein. (fk)
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