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Flug verpasst wegen Bahn-Verspätung? Wer in diesem Fall haftet 

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Wer mit der Bahn zum Flughafen reist, muss immer wieder mit Verspätungen rechnen. Was Urlauber beachten müssen.

Bei langer Anreise und teuren Parkgebühren am Flughafen entscheiden sich viele Urlauber, mit der Bahn zum Flughafen zu fahren. Bahnausfälle und Verspätungen können allerdings dafür sorgen, dass die Anreise zur Nervenprobe wird. Wie Reisende sich für den Notfall absichern und welche Rechte Touristen haben.

Zug verspätet oder verpasst: Wer muss zahlen?

Es ist eine Anzeige an einem Flughafen zu sehen.
Verspätungen oder Ausfälle der Bahn sorgen immer wieder dafür, dass Reisende ihren Flug verpassen. © Westlight/Imago

Grundsätzlich gilt bei der Zugwahl am Flughafen ausreichend Zeit einzuplanen. Egal ob Sicherheitskontrolle oder lange Schlange beim Einchecken – Verzögerungen können immer mal vorkommen. Verspätungen oder gar das Ausfallen eines Zuges müssen von den Urlaubern allerdings nicht bedacht werden. Das Landgericht Frankfurt hat bereits im Jahr 2020 entschieden, dass Touristen auf pünktliche Abfahrts- und Ankunftszeiten der Bahn vertrauen können.

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Am besten abgesichert sind Reisenden dem Auto Club Europa (ACE) zu Folge mit einem sogenannten Rail-and-Fly-Ticket. Diese Tickets können bei der Buchung des Fluges direkt dazu bestellt werden. Der Vorteil an den Rail-and-Fly-Tickets: Verspätet sich der Zug oder fällt aus, kümmert sich die Fluggesellschaft direkt um einen Ersatz. Reisende müssen zudem nur Verspätungen von bis zu zwanzig Minuten einkalkulieren. Doch was müssen Urlauber dabei beachten?

Rail-and-Fly-Tickets: Vorteile bei Verspätungen und Ausfällen

Die Rail-and-Fly-Tickets können nur in Kooperation mit der Deutschen Bahn (DB) gebucht werden. Erhältlich sind sie allerdings nicht bei jeder Fluggesellschaft. Es lohnt sich daher beim Buchen noch einmal genau hinzuschauen. Eine Übersicht der Kooperationspartner ist zudem auf der Website der Deutschen Bahn (DB) zu finden.

Bei Pauschalreisen sind Urlauber meist auf der sicheren Seite. Trotzdem ist es wichtig, das Kleingedruckte genau zu lesen. Wird die Bahnfahrt als eigene Leistung angegeben, ist der Transfer mit inbegriffen. „Ist der Bahntransfer Teil des Pauschalpreises und wird als Vorteil ohne Nennung des Preises ausgewiesen, trägt der Veranstalter die Verantwortung“, erklärt der Auto Club Europa (ACE) auf seiner Website. Übernimmt der Pauschalreise-Anbieter nur die Kosten für die Anreise, ist dagegen die Deutsche Bahn verantwortlich für die Rückerstattung und Ersatz.

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