Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe? Wie Tierhalter vorsorgen können
Häufig spricht man nur über den Abschied vom eigenen Haustier. Doch was, wenn sich die Haustiere von ihren Besitzern verabschieden müssen? Was Halter beachten sollten, erfahren Sie hier.
Verstirbt ein geliebter Mensch, ist das nicht nur für die Angehörigen und Freunde schmerzhaft, sondern auch für das Haustier des Betroffenen. Tritt der Tod unvorhergesehen ein und der Halter hat nicht vorgesorgt, sind vermutlich Verwandte oder das Tierheim die erste Anlaufstelle für verwaiste Haustiere. Doch wer bereits zu Lebzeiten rechtzeitig die richtigen Vorsorgemaßnahmen ergreift, kann seinem Tier im Fall der Fälle jede Menge Leid ersparen – und den Hinterbliebenen einiges an Stress abnehmen.
Erste Trauer-Hilfe für Haustiere – was muss man beachten?
Vor allem Haustiere, die eine tiefe Verbindung zum Halter aufgebaut haben, leiden stark unter dem Verlust ihres Menschen. Betreuungspersonen sollten daher verständnis- und liebevoll mit einem trauernden Tier umgehen. Seien Sie einfühlsam und ermöglichen Sie dem Tier eventuelle Trauerrituale. Gelingen Versuche, den Hund oder die Katze abzulenken, nicht so richtig, sollten Sie ihnen dennoch das Gefühl von Geborgenheit und Anwesenheit vermitteln.

Außerdem ist es wichtig zu erkennen, ob das trauernde Tier ein erhöhtes Bedürfnis nach Nähe hat oder ob es lieber in Ruhe gelassen werden möchte. Ist bereits etwas Zeit vergangen, können Sie versuchen, den pelzigen Gefährten für ein Ballspiel oder eine Gassirunde zu gewinnen.
Für den Fall der Fälle – wie können Haustierbesitzer vorsorgen?
Bereits vor der Anschaffung eines Haustieres sollte man sich Gedanken über die jeweilige Lebenserwartung machen und in ein vernünftiges Verhältnis mit seiner eigenen setzen. Im Fall von Reptilien wie beispielsweise Schildkröten sollte man sich bewusst machen, dass sie einen Menschen gut und gerne überleben könnten. Welche Vorsorgemaßnahmen Sie rechtzeitig treffen sollten, wenn Sie ein Haustier haben oder überlegen, sich eines zu holen, erfahren Sie hier.
- Lassen Sie gesunden Menschenverstand walten. Seien Sie dabei ehrlich mit sich selbst: Sind Sie krankheits- oder altersbedingt mit der Betreuung Ihres Haustiers überfordert, sollten Sie noch zu Lebzeiten einen neuen Besitzer finden. Dieser Schritt mag schwerfallen, doch Sie ersparen Ihrem Liebling damit unnötiges Leid.
- Finden Sie für die Zeit nach Ihrem Tod rechtzeitig ein neues und liebevolles Zuhause für Ihren Liebling. Damit ersparen Sie Ihrem Tier nach Ihrem Tod nicht nur den Aufenthalt im Tierheim, sondern Ihren Angehörigen auch den Stress mit der Unterbringung. Verwandte, Freunde oder Nachbarn sind dafür meist die geeigneten Ansprechpartner.
- Bestimmen Sie einen Erben und fertigen Sie ein Testament an. Dort kann auch hinterlegt werden, welcher Geldbetrag zur Versorgung des Tieres regelmäßig zur Verfügung gestellt werden soll. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 1940 und § 2075) können Erben zu bestimmten Auflagen, beispielsweise zur entsprechenden Versorgung eines Tieres, verpflichtet werden. Eine Beispiel-Formulierung finden Sie bei Stiftung Warentest. Erfüllt der Vermächtnisnehmer die Auflagen nicht (geprüft durch den Testamentsvollstrecker), so muss er vom Erbe zurücktreten oder wird davon ausgeschlossen. Als Haustierbesitzer sollten Sie für diesen Fall einen Ersatzerben bestimmen. Noch leichter ist es, wenn Sie schon vor Ihrem Ableben mit der angedachten Person besprechen, ob sie dazu bereit ist, nach Ihrem Tod für Ihren Liebling zu sorgen.
- Stellen Sie für Ihr Haustier frühzeitig eine Betreuungsvollmacht aus. Diese regelt, wer sich bis zur Testamentsvollstreckung um das hinterbliebene Tier kümmern soll, wenn Sie aus verschiedenen Gründen selbst nicht mehr dazu in der Lage sein sollten. Dort können Sie im Sinne einer Anleitung hinterlegen, welche Bedürfnisse, Vorlieben und Eigenheiten Ihr Liebling hat, aber auch Angaben zu seiner Gesundheit machen. Um sicherzugehen, dass sie in den richtigen Händen landet, übergeben Sie die Vollmacht dem Bevollmächtigten direkt. So ist sichergestellt, dass Ihre Angelegenheiten – zumindest, was das Haustier angeht – nach Ihrem Tod geregelt sind.
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Übrigens: Das eigene Haustier als Erben einzusetzen ist keine gute Idee, warnt Wolfgang Roth, Fachanwalt für Erbrecht, gegenüber Stiftung Warentest. Im schlimmsten Fall könne dadurch das gesamte Testament ungültig werden, so der Jurist.