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Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe? Wie Tierhalter vorsorgen können

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Häufig spricht man nur über den Abschied vom eigenen Haustier. Doch was, wenn sich die Haustiere von ihren Besitzern verabschieden müssen? Was Halter beachten sollten, erfahren Sie hier.

Verstirbt ein geliebter Mensch, ist das nicht nur für die Angehörigen und Freunde schmerzhaft, sondern auch für das Haustier des Betroffenen. Tritt der Tod unvorhergesehen ein und der Halter hat nicht vorgesorgt, sind vermutlich Verwandte oder das Tierheim die erste Anlaufstelle für verwaiste Haustiere. Doch wer bereits zu Lebzeiten rechtzeitig die richtigen Vorsorgemaßnahmen ergreift, kann seinem Tier im Fall der Fälle jede Menge Leid ersparen – und den Hinterbliebenen einiges an Stress abnehmen.

Erste Trauer-Hilfe für Haustiere – was muss man beachten?

Vor allem Haustiere, die eine tiefe Verbindung zum Halter aufgebaut haben, leiden stark unter dem Verlust ihres Menschen. Betreuungspersonen sollten daher verständnis- und liebevoll mit einem trauernden Tier umgehen. Seien Sie einfühlsam und ermöglichen Sie dem Tier eventuelle Trauerrituale. Gelingen Versuche, den Hund oder die Katze abzulenken, nicht so richtig, sollten Sie ihnen dennoch das Gefühl von Geborgenheit und Anwesenheit vermitteln.

Katze
Einem trauernden Haustier sollte man stets mit Verständnis und liebevoller Zuwendung begegnen. (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Außerdem ist es wichtig zu erkennen, ob das trauernde Tier ein erhöhtes Bedürfnis nach Nähe hat oder ob es lieber in Ruhe gelassen werden möchte. Ist bereits etwas Zeit vergangen, können Sie versuchen, den pelzigen Gefährten für ein Ballspiel oder eine Gassirunde zu gewinnen.

Für den Fall der Fälle – wie können Haustierbesitzer vorsorgen?

Bereits vor der Anschaffung eines Haustieres sollte man sich Gedanken über die jeweilige Lebenserwartung machen und in ein vernünftiges Verhältnis mit seiner eigenen setzen. Im Fall von Reptilien wie beispielsweise Schildkröten sollte man sich bewusst machen, dass sie einen Menschen gut und gerne überleben könnten. Welche Vorsorgemaßnahmen Sie rechtzeitig treffen sollten, wenn Sie ein Haustier haben oder überlegen, sich eines zu holen, erfahren Sie hier.

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Übrigens: Das eigene Haustier als Erben einzusetzen ist keine gute Idee, warnt Wolfgang Roth, Fach­anwalt für Erbrecht, gegenüber Stiftung Warentest. Im schlimmsten Fall könne dadurch das gesamte Testament ungültig werden, so der Jurist.

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