Auf dem Balkon bohren – ist das als Mieter eigentlich erlaubt?
Einfach eine Dekoration oder eine Blumenampel auf dem Balkon anbringen und dafür Löcher bohren stellt Mieter vor eine Frage, ob es erlaubt ist oder nicht.
In einer Mietwohnung benötigt man Löcher, um Bilder oder ein Regal in den Innenräumen anzubringen. Diese sind mit einer geeigneten Bohrmaschine schnell an der gewünschten Stelle angebracht. Doch wie ist es auf dem Balkon? Darf man hier als Mieter einfach Löcher in die Decke, die Balkonwand oder das Geländer bohren? Für das Bohren auf dem Balkon gibt es einiges zu beachten. Beispielsweise sind diese fünf Dinge auf dem Balkon verboten.

Bohren auf einem Balkon – Ist es in einer Mietwohnung verboten?
Für viele besteht ein schöner Balkon aus der entsprechenden Verschönerung. Ob Lichterkette oder Blumentöpfe, mit einfachen Tipps lässt sich ein Balkon in eine wahre Oase verwandeln. So lassen sich mit Sitzpolstern und einem Sonnenschirm sehr schnell gemütliche Rückzugsorte auf dem Balkon schaffen. Auch eine Lichterkette kann in den Abendstunden für die entsprechende Stimmung sorgen. Manchmal benötigt man dort auch eine Wäscheleine, die mit den entsprechenden Vorrichtungen befestigt wird. Doch darf man als Mieter die Wand oder die Decke des Balkons einfach anbohren?
Möchte man Löcher in den Balkon bohren, ist es ratsam, sich vorher beim Vermieter zu erkundigen, ob dies zulässig ist, so das Magazin myHOMEBOOK. Laut einer Sprecherin des Mieterverein München e. V. sollte der Wohnungseigentümer vor dem Bohren um Erlaubnis gebeten werden, da es sich um einen Eingriff in die Bausubstanz handelt. Boden und Decke eines Balkons seien meistens jedoch vom Anbohren ausgenommen, da ein Bohrloch die Abdichtung des Hauses beschädigen könne. Durch eindringende Feuchtigkeit sei mit Wasserflecken und Schimmel zu rechnen.
Löcher im Balkon und Balkongestaltung – Darauf ist als Mieter zu achten
Die passende Dekoration für den Balkon ist ausgesucht, doch die Wandfarbe passt nicht? Nichts wäre jetzt einfacher, als im Baumarkt nach der geeigneten Farbe zu suchen und selbst mit einem Pinsel den Balkon zu streichen. Doch auch hierbei handele es sich um eine Veränderung des Gesamtbildes, so myHOMEBOOK. Wie beim Bohren auf dem Balkon, ist auch beim Streichen vorab der Vermieter zu fragen.
Dies gelte auch für die Anbringung einer Markise, da hier besonders dicke Schrauben nötig sind. Diese dringen tief in die Balkondecke oder Wand ein und können dauerhaften Schaden an der Dämmung oder Struktur sorgen. Das Erscheinungsbild des Hauses kann auch durch einen Sichtschutz oder Pflanzen beeinträchtigt werden. Bei allen Änderungen ist es ratsam, den Vermieter um eine Erlaubnis zu bitten. Außer bei der Verlegung von losen Platten für den Balkonboden ist keine Nachfrage möglich. Wer sich für eine Solaranlage auf dem Balkon, ein Balkonkraftwerk, interessiert, findet hier nähere Informationen.