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Was beim Grillen im Garten verboten ist – Ärger mit Nachbarn vermeiden

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Grillen im eigenen Garten gehört zum Sommer einfach dazu. Nachbarn sind vom Lärm und Rauch allerdings schnell genervt. Worauf müssen Grillfans achten?

Ob saftige Steaks, Würstchen oder knackiges Gemüse: Im Sommer wird wieder vielerorts der Grill angeworfen und zum Grillfest eingeladen. Doch was dem einen gefällt, stößt bei Nachbarn nicht immer auf Gegenliebe. Wenn Rauchschwaden über die Gartengrenze ziehen und der Lärm auch noch im nächsten Wohnblock zu hören ist, scheint Ärger vorprogrammiert. Doch was darf man eigentlich beim Grillen im Garten und was nicht?

Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn man in einer eng bebauten Wohnsiedlung oder in einer Mietwohnung mit einem Gemeinschaftsgarten lebt, wo es oft Regeln gibt, die eingehalten werden müssen. Welche Vorschriften beim Grillen im Garten beachtet werden müssen – und was man vermeiden sollte, um unangenehme Konflikte mit Nachbarn oder sogar rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Wie und wo darf ich im Garten Grillen?

Konkrete gesetzliche Vorgaben zum Grillen gibt es auf Länderebene nicht. Beim Grillen gilt jedoch grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Fühlen sich etwa Nachbarn gestört, weil der Rauch eines Holzkohlegrills bis in ihre Wohn- oder Schlafräume zieht, kann ein Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz vorliegen. In diesem Fall kann ein Bußgeld ausgesprochen werden, bei Lärmbelästigung während der Ruhezeiten sind laut Bußgeldkatalog.de sogar Strafen bis zu 5.000 Euro möglich.

Deshalb sollten Sie beim Grillen im Garten eine unnötige Rauch- und Lärmbelästigung vermeiden und Ihren Grillplatz möglichst weit vom Nachbargrundstück weg verlegen. Genügend Abstand ist vor allem bei Zäunen und Fassaden geboten, um den Brandschutz einzuhalten.

Grillen im Garten. Was ist erlaubt, was verboten?
Im Garten grillen gehört zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen im Sommer. Doch was ist im Garten erlaubt, was verboten? © Arnulf Hettrich/Imago

Wann ist Grillen im Garten erlaubt?

Bei der Uhrzeit sollten sich Grillfreunde an den geltenden Ruhezeiten orientieren: Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens sollte die Grillfeier nach drinnen verlegt werden. In dieser Zeit sollte der Lärmpegel ohnehin auf Zimmerlautstärke begrenzt sein. Die Ruhezeiten, die übrigens auch fürs Trampolinspringen im Garten gelten, können jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren.

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Wie oft darf im Garten gegrillt werden?

Über die Anzahl der Grillabende im Jahr wurde vor Gericht schon häufiger gestritten. Im Fall eines Vielgrillers hat das Landgericht München erst kürzlich ein Urteil gefällt (Aktenzeichen 1 S 7620/22 WEG): Demnach darf nur noch viermal pro Monat gegrillt werden und am Wochenende nicht zwei Tage hintereinander. Bei Zuwiderhandlung droht eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Gefängnis. Durch gelegentliche Grillabendende dürfte sich jedoch kein Nachbar beeinträchtigt fühlen.

Darf der Vermieter Grillen im Garten verbieten?

Auch wenn es selten vorkommt: Grillen im Garten, auf dem Balkon oder der Terrasse kann durch eine Klausel im Mietvertrag verboten werden. In diesem Falle müssen sich Mieter dann auch daran halten, sonst drohen Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Aber auch, wenn Grillen erlaubt ist, müssen Bewohner von Mietshäusern sich an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme halten (s. oben). Auf dem Balkon kann übrigens nicht nur Grillen verboten werden, sondern auch Rauchen und anderes.

Grillfeier am besten 48 Stunden vorher bei Nachbarn ankündigen

Um unnötige Streitigkeiten mit den Nachbarn zu vermeiden, sollten direkte Nachbarn, deren Grundstück an das eigene angrenzt, möglichst schon im Vorfeld informiert werden. Das gilt sowohl für Mieter als auch Hausbesitzer. So können sich Nachbarn auf eventuellen Lärm und Geruch einstellen. Konkrete Vorgaben dafür gibt es nicht. Das Amtsgericht Bonn hat sich in einem Urteil auf eine Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden geeinigt, woran sich Grillfreunde orientieren können.

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