Geldstrafe für den FC Karben
(lab). Auch wenn die Vereine mittlerweile in der Sommerpause sind, wirft die vergangene Saison in der Fußball-Gruppenliga Frankfurt-West noch lange Schatten. So kam es kürzlich zu einer Sportgerichtsverhandlung bezüglich des Spiels zwischen dem FC Karben und der Spvgg. 03 Fechenheim. In diesem, so der Vorwurf, soll es zu rassistischen Beleidigungen von Karbener Anhängern an der Seitenlinie gegen einen Akteur der Gastmannschaft gekommen sein.
Die Begegnung hatte am 26. März in Karben stattgefunden und war mit 3:1 für den FCK ausgegangen. Im Nachhinein hatte Fechenheim die Vorfälle gemeldet, in denen es aus Sicht der Frankfurter zu den Entgleisungen gekommen war.
In einer Marathon-Sitzung von vier Stunden widmete sich das Sportgericht des Hessischen Fußball-Verbands um Dr. Lea Eggerstedt nun diesem Fall. Diverse Fechenheimer Spieler fungierten als Zeugen. Ferner wurde versucht, die Aussagen mit Hilfe der Videoaufnahmen einer Kamera des FC Karben nachzuvollziehen. Diese Kamera ist auf dem Sportplatz installiert und verfolgt automatisch den Ball, sie dient der Spielanalyse. Jürgen Stoppany, der Zweite Vorsitzende des FC Karben, gab zu verstehen, dass der Nachweis bestimmter Szenen, in denen es zu Beleidigungen gekommen sein soll, mit Hilfe der Kamera nicht möglich gewesen sei. Somit wurden Anschuldigungen zum Teil auch wieder zurückgewiesen.
Als schlüssiger habe das Sportgericht allerdings Aussagen zu Beleidigungen nach dem Spiel empfunden. Insbesondere nach Abpfiff soll es zu Auseinandersetzungen zwischen Spielern und Anhängern gekommen sein. Während dieser Reibereien sei es auch zu rassistische Beleidigungen gekommen. Der FC Karben wurde schließlich mit der Mindeststrafe von 150 Euro für unsportliches Verhalten belegt. Der Verein hat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen dieses Urteil einzulegen.