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Pauschale für Vereinsmitarbeiter

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(pm). Auch Übungsleiter, Vorstandsmitglieder und andere Mitarbeiter von Sportvereinen erhalten die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, wenn sie die Übungsleiter-/ bzw. Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Darauf verwies Landessportbund-Vizepräsident Dr. Frank Weller. »Ehrenamtler müssen eine Einkommensteuererklärung für 2022 abgeben, um die Pauschale zu bekommen«, erläutert Weller:

»Das müssen sie selbst dann tun, wenn sie keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben.«

Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige der Steuerklassen 1 bis 5 erhalten die Pauschale mit der Gehaltsabrechnung im September. »Wer keine Auszahlung der Pauschale über seine Gehaltsabrechnung erhält oder wer als Selbständiger die Herabsetzung der Vorauszahlung nicht beanspruchen kann, erhält sie nach Abgabe der Steuererklärung.«

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