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Sperre - und nicht mehr!

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zum Meinungstreff von Jürgen Hartmann vom 7. Dezember 2022

Man versetze sich in die Lage eines beliebigen Wetterauer Fußballvereins, der sportjuristisch den Entscheidungen des Kreissportgerichts zu folgen hat. Dieses spricht einen vom Unparteiischen versehentlich mit einer Roten Karte vom Platz gestellten Spieler im Nachgang frei - sicherlich ungewöhnlich und möglicherweise ein für den Sportkreis Friedberg bislang einmaliges Vorkommnis, zumal §84 der Spielordnung eindeutig eine Spielsperre für den Akteur vorsieht. Der Spieler erhält die Spielberechtigung zurück und wird wieder eingesetzt. Die SG Melbach handelt in der temporären Rechtslage regelkonform - und mit Verlaub: Ich behaupte, jeder andere Verein hätte ebenso agiert.

Was folgt, ist hinlänglich bekannt: Der HFV schaltet sich ein, macht das regelwidrige Urteil des Kreissportgerichts rückgängig und pocht auf §84, der »grundsätzlich eine Sperre« vorsieht. Dies ist bekanntlich geschehen, der betroffene Spieler darf für die nächsten zwei Meisterschaftsspiele nicht eingesetzt werden, Regelauslegung korrekt, Akte geschlossen, basta.

Ein Platzverweis zieht nach wie vor eine persönliche Strafe nach sich. Einen Punktabzug für Mannschaft beziehungsweise einen Verein (wie von Herrn Hartmann an dieser Stelle wiederholt gefordert) sieht das Regelwerk nicht vor. Warum auch, wenn den Verein keinerlei Schuld trifft?!

Michael Hochstein, Vorstandsmitglied SG Melbach

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