Zuschauer attackieren Spieler: So urteilt das Kreissportgericht

Das Fußball-Kreisoberliga-Spiel zwischen der TSG Ober-Wöllstadt und dem SV Bruchenbrücken war abgebrochen worden. Jetzt hat das Kreissportgericht ein Urteil gefällt.
(mn). Polizei und Krankenwagen am Sportplatz: Die Partie der Fußball-Kreisoberliga zwischen der TSG Ober-Wöllstadt und dem SV Bruchenbrücken am 24. September war in der Nachspielzeit abgebrochen worden, nachdem ein Gäste-Spieler von Zuschauern geschlagen worden war. Jetzt hat das Kreissportgericht mit dem Vorsitzenden Klaus Häuser (Ober-Mörlen) sowie seinen Beisitzern Bernhard Döll (Massenheim) und Manuel Cordes (Rendel) ein Urteil gesprochen. Beide Klubs erhalten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro und teilen sich die Verfahrenskosten. Das Spiel wird mit drei Punkten und 3:0 Toren für die Gastgeber gewertet.
Auf dem Kunstrasenplatz lief die vierminütige Nachspielzeit, als Deniz Karadeniz, an diesem Tag Ersatz-Torwart der Gäste, die Auswechselbank verlassen hatte, um in die Kabine zu gehen. Auf den Weg dorthin wurde er in ein Wortgefecht verwickelt und von einer vierköpfigen Gruppe unmittelbar am Spielfeldrand geschlagen und getreten, wie vor dem Sportgericht mehrere Zeugen ausgesagt haben. Seitens der Gastgeber wurde ein Ex-Spieler der TSG als Mitglied der vierköpfigen Gruppe identifiziert. Karadeniz gab an, kurzzeitig das Bewusstsein verloren zu haben, nach medizinischer Erstversorgung aber eigenständig nach Hause gefahren zu sein.
Schiedsrichter Hofmann hatte Partie nach rund einer Viertelstunde - Polizei und Krankenwagen waren inzwischen vor Ort und eine Gefährdungslage nicht mehr gegeben - noch einmal an- und nach einem Ballkontakt abpfeifen wollen, um diese regulär zu beenden. Teile der Gäste-Mannschaft waren aus Solidarität ihrem Torwart gegenüber dazu nicht bereit.
Die TSG Ober-Wöllstadt ist als Gastgeber für die Zuschauer auf dem Sportgelände verantwortlich und erhält nach den Paragrafen 3 (Haftung des Vereins) und 17 (Unsportliches Verhalten) eine Geldstrafe und die Auflage, für das Thema Zuschauer intern zu sensibilisieren. Dem SV Bruchenbrücken wird das Verschulden des Spielabbruchs (Paragraf 37) zur Last gelegt. Entsprechend erfolge auch die Spielwertung. Zum Zeitpunkt des Abbruchs hatte Wöllstadt mit 2:0 geführt.