Heinz Schneider und die Beisitzer Harald Mersdorf und Georg Horz begründeten das Urteil damit, dass sie in der Aussage „Schiri, du bist Anhänger der AfD“ eine diskriminierende Äußerung sehen. „Durch diese Aussage, und davon ist das Sportgericht überzeugt, unterstellt der Rufer dem Schiedsrichter, dass er rassistische, rechtsradikale Positionen vertritt, oder gar ausländerfeindlich ist“, heißt es in der Begründung. In dem Ruf „Nun fährst du nach Hause, Kartoffeln fressen“, sehe das Sportgericht eine antideutsche Diskriminierung laut Merkblatt des DFB „Diskriminierung und Gewalt“ und somit eine Herabwürdigung des Schiedsrichters. (Marion Morello)
Vor einigen Jahren kam es zu viel so Gewalt gegen Schiedsrichtern beim Fußball, dass die Schiris streikten.