In der schriftlichen Begründung des Einzelrichters heißt es: „Trotz schriftlichem und telefonischem Hinweis durch den Klassenleiter zu den Folgen durch den Einsatz nicht spielberechtigter Spieler wurden im angegebenen Spiel wieder fünf nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt.“ Weil es sich um einen Wiederholungsfall handelte, stieg die Geldstrafe von eigentlich 90 Euro auf 290. Alle für die Dauer des Straf-Monats angesetzten Spiele mit Beteiligung von WGB Weilburg 2 werden mit 3:0 Toren und drei Punkten für die jeweiligen Gegner gewertet. mor