Der betroffene Unparteiische wurde bereits auf der Polizei-Dienststelle in Diez angehört. Erich Schneider will ihm auf alle Fälle zur Seite stehen: „Ich habe mit dem Schiedsrichter auch selbst gesprochen und werde ihm den nötigen Beistand leisten und alles tun, was in meiner Macht steht, um ihn zu unterstützen.“ Nunmehr will sich der Weiseler zu der Strafanzeige mit weiteren Juristen austauschen und unter anderem mit Verbandsrechtswart Norbert Weise das weitere Vorgehen des FVR besprechen.
Die Polizeidirektion Montabaur, in deren Zuständigkeitsbereich die ermittelnde Polizeiinspektion Diez liegt, bestätigte auf Anfrage, dass eine Online-Strafanzeige gegen einen Schiedsrichter eingegangen sei. Aufgrund des laufenden Ermittlungsverfahrens will sich die Polizei allerdings nicht zu dem Fall äußern. „Der Fall ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft, sondern noch bei der zuständigen Polizeiinspektion in Diez und wird dort bearbeitet“, so Polizeisprecher Andreas Bode.
Die kuriose Pfiff-Anzeige aus dem Rhein-Lahn-Kreis erinnert unweigerlich an einen ähnlich gelagerten Fall, der erst vor wenigen Wochen bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Das Landgericht Wiesbaden musste in einem Zivilprozess verhandeln, in dem es ebenfalls um einen zu lauten Schiedsrichter-Pfiff ging. Der Unparteiische soll in einer B-Liga-Partie bei einer Rudelbildung so laut aus kurzer Distanz gepfiffen haben, dass ein Spieler der Auswärtsmannschaft anschließend einen Tinnitus davontrug und den Schiedsrichter anzeigte.
80 Sozialstunden bei seinem Verein
In einem ersten Strafprozess am Wiesbadener Amtsgericht, bei dem der Schiedsrichter vom Schatzmeister des FVR und damaligen DFB-Vizepräsidenten Dirk Janotta aus Winningen anwaltlich vertreten worden war, wurde der Unparteiische im Juni 2020 zunächst zu 80 Sozialstunden verurteilt, die er bei seinem eigenen Verein ableistete. Im Zivilprozess am Landgericht forderte der betroffene Spieler nunmehr ein Schmerzensgeld von 5000 Euro. Letztlich einigten sich beide Parteien Ende April auf einen Vergleich in Form einer Zahlung von 2500 Euro.