Mit Regenschirm und in aggressivem Ton
Die Schiedsrichterin schrieb in ihrem Sonderbericht, was aus ihrer Sicht an dem Sonntagnachmittag Ende November geschehen war: „Nach Abpfiff der Partie näherte sich mir noch auf dem Spielfeld stehend (...) ein Zuschauer in Höhe des Strafraums, der in lautstark aggressivem Ton versuchte, auf mich einzureden. Dabei erhob er bedrohlich seinen Regenschirm und machte schlagende Bewegungen, die mir Angst bereiteten, und kam mir hierbei bis zu einem Meter Distanz nahe. Abwertend und verächtlich meinende Aussagen wie ,du Pfeife’ fielen zusätzlich.“ Sexistische Beleidigungen habe sie nicht wahrnehmen können, schrieb sie weiter.
Spieler des TuS Linter hätten sich daraufhin schützend dazwischen gestellt und Spieler des TuS Obertiefenbach wiederum erfolglos versucht, auf den Schreihals einzureden. Von einem Linterer Akteur habe die Schiedsrichterin schließlich den Namen des Krakeelers erfahren; dieser sei der Vater eines Obertiefenbacher Spielers.
In der Stellungnahme des TuS Obertiefenbach wurden die Geschehnisse harmloser dargestellt und auf einige vermeintliche Fehlentscheidungen der Unparteiischen zurückgeführt. Allerdings legte man wert auf die Feststellung, dass der Beschuldigte nicht Mitglied des TuS Obertiefenbach sei. Das von der Schiedsrichterin als „Schlagbewegungen“ empfundene Verhalten des Zuschauers schilderten die Obertiefenbacher so: „Wie viele ,Südländer’ (... ist Portugiese) setzte er bei seiner Körpersprache unwillkürlich Gestik und Mimik ein. In seiner Hand hielt er dabei einen Regenschirm.“ Aus dem Verhalten des Beschuldigten sei „keine Bedrohung“ zu erkennen gewesen.
TuS Dietkirchen muss haften
Das sah das Kreissportgericht allerdings ganz anders. Es kam zur mündlichen Verhandlung. In der Beweisaufnahme heißt es: „Allein die Tatsache, dass sich sowohl die Verantwortlichen des TuS Obertiefenbach als auch Spieler schützend vor die Schiedsrichterin gestellt haben, untermauert, dass eine Bedrohungssituation vorlag.“ Entsprechend wurde der Beschuldigte gemäß §56 Strafordnung (Verfehlung von Schiedsrichtern als Zuschauer) wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verurteilt. Die Kosten des Verfahrens (108 Euro plus 30 Euro Verwaltungsgebühr), insgesamt 138 Euro, gehen zulasten des TuS Dietkirchen in Haftung für sein Mitglied.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Beim Strafmaß ist zu beachten, dass (...), welcher nach Aussage des Vertreters des TuS Obertiefenbach auch als Betreuer von Nachwuchsmannschaften agiert, seiner Vorbildfunktion nicht gerecht geworden ist. Ebenso muss von einem Schiedsrichter verlangt werden, dass er gegenüber Kolleginnen und Kollegen den Respekt zeigt, den er auch bei eigener Amtsausübung verlangt.“
MARION MORELLO