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Feuerwerks-Verbot: Aldi und Lidl verkaufen trotzdem Knaller

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Schock für alle Fans von bunten Feuerwerkskörpern und lauten „Böllern“: Auch 2021 wird es ein Böllerverbot geben. Nur bestimmte Artikel dürfen verkauft werden.

Deutschland – Die unionsgeführten Länder haben sich mit ihren Knallhart-Regeln für Silvester durchgesetzt: Laut den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) von Donnerstag (2. Dezember) gibt es erneut ein generelles Verkaufsverbot von Pyrotechnik. Wie die Bundesregierung erklärt, „werde die Regelung vom vergangenen Jahr erneut in Kraft gesetzt.“ Was das konkret bedeutet, weiß RUHR24*.

Silvesterletzter Tag des Jahres
DatumFreitag, 31. Dezember 2021
Bräuche unter anderenGlücksbringer, Fernsehklassiker, kulinarische Traditionen, Feuerwerk

Silvester-Hammer: Auch 2021 darf keine Pyrotechnik im Handel verkauft werden

Grundsätzlich gilt: Bei Aldi, Lidl oder Rewe wird es auch in diesem Jahr nicht die vor der Pandemie üblichen, speziellen Verkaufstage für Pyrotechnik geben. Auch 2021 können wir also keine Raketen und Knaller in Supermärkten, Discountern oder bei anderen Händlern kaufen. Die Bundesregierung begründet diese Entscheidung mit der „hohen Verletzungsgefahr“ durch Feuerwerkskörper sowie der bereits jetzt „enormen Belastung des Gesundheitssystems“ im Zuge der vierten Welle.

Ein Bündnis aus Tierschutzverbänden, Polizei und Medizinern hatte bereits im Vorfeld ein bundesweites Verkaufsverbot für Silvesterböller und -raketen gefordert. Auch Mediziner aus NRW hatten ein Böllerverbot nach niederländischem Vorbild befürwortet*.

Böllerverbot 2021: Lediglich Kleinstfeuerwerk darf bei Aldi, Lidl und Co. verkauft werden

Wer sich den Spaß am Silvesterfeiern nicht verderben lassen möchte, wird dennoch einige Produkte im Handel finden. Allerdings müssen sich Feuerwerk-Fans mit einer deutlich abgespeckten Light-Version der beliebten Tradition begnügen.

Denn im letzten Jahr galt die Regel, dass der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 wie etwa Silvesterknaller und Raketen untersagt ist. Nicht betroffen von dem Verbot war hingegen Kleinstfeuerwerk.

Zu solchen auch „Jugendfeuerwerk“ genannten Artikeln zählen beispielsweise:

Solches Kleinst- oder Tischfeuerwerk darf grundsätzlich ganzjährig verkauft werden. Erste sogenannter 1-Euro-Shops bieten sie aber bereits jetzt auch speziell als Silvesterartikel ausgelobt an.

Auch weitere Supermärkte und Discounter* wie Aldi, Rewe oder Edeka werden sich auf solche Jugendfeuerwerks-Artikel beschränken müssen. Im letzten Jahr hatten die Prospekte von Aldi und Lidl für Verwirrung gesorgt, da darin trotz des Verbotes Pyrotechnik angeboten wurde*.

Silvester-Feuerwerk, Corona-Warnschild
Wegen der Corona-Pandemie ist der Verkauf von Pyrotechnik auch 2021 verboten. © Federico Gambarini, Daniel Naupold/dpa ; Collage: RUHR24

Böllerverbot auch 2021 – Branche übt harte Kritik an der Entscheidung

Für alle, die es zum Jahreswechsel gerne richtig krachen lassen, wird Kleinstfeuerwerk kein Trost sein. Auch die Pyrotechnik-Branche läuft, wie zu erwarten, bereits Sturm gegen die Silvester-Entscheidung. So erklärt Klaus Gotzen, Geschäftsführer des Verbandes der pyrotechnischen Industrie (VPI) gegenüber dem RND: „Das ist für viele unserer Mitgliedsunternehmen wahrscheinlich der Todesstoß.“

Weiter führt Klaus Gotzen an, die Begründung der Regierung, dass durch das Verbot Krankenhäuser entlastet würden, sei „völlig haltlos“. Mehr als Verletzungen durch Feuerwerkskörper seien es Alkohol und Auseinandersetzungen, die in der Regel zu einer Belastung der Krankenhäuser führten, meint der Verbandschef. Zudem würde das Verkaufsverbot zu einer Zunahme von illegaler Pyrotechnik führen – beispielsweise sogenannter „Polen-Böller“. Solche illegale Ware ist bekanntlich deutlich gefährlicher.

Verbot von Feuerwerksverkauf – Experten befürchten mehr illegalen Handel

Diese Gefahr ist nicht von der Hand zu weisen. Denn im letzten Jahr war es in den meisten Bundesländern, wie beispielsweise NRW, zwar verboten, Pyrotechnik zu kaufen – nicht aber, sie zu zünden*. Mit anderen Worten: Wer noch Vorräte aus dem Vorjahr im Keller hatte, durfte sie vielerorts verwenden.

Da solche Vorräte aber mittlerweile aufgebraucht sein dürften, ist es durchaus möglich, dass es 2021 zu mehr illegalem Handel kommen könnte.

Verbote an Silvester – auch zum Jahreswechsel 2021 auf 2022 sind Ansammlungen untersagt

Grundsätzlich wird es aber wohl erneut ein vergleichsweise stiller Jahreswechsel werden. So ist laut den MPK-Beschlüssen nicht nur der Verkauf von Pyrotechnik verboten, sondern es gilt auch ein Feuerwerksverbot an publikumsträchtigen Plätzen.

Ebenso wird bundesweit wieder ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. So soll verhindert werden, dass durch Silvester-Partys zu massenhaften Corona-Ausbrüchen kommt. *RUHR24 ist Teil des Redaktionsnetzwerks von IPPEN.MEDIA.

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