Aldi „führt Verbraucher in die Irre“: Discounter jetzt angeklagt
Mit Werbung auf Kundenfang gehen – das ist gängig. Doch der Discounter Aldi könnte übers Ziel hinausgeschossen sein. Jetzt folgt eine Klage.
Dortmund – Die Strompreise können Verbrauchern schon einmal die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Umso erfreulicher ist es also, wenn man seinen Strom ganz einfach „selbst herstellen“ kann. Das geht mit sogenannten Balkonkraftwerken, die es sogar beim Discounter zu kaufen gibt. Aldi allerdings kassiert gerade wegen dieser Mini-Solaranlagen eine Klage, RUHR24 weiß mehr.
Aldi-Kunden in die Irre geführt: Discounter jetzt angeklagt
Zu Hause den eigenen Strom generieren – das war lange Zeit eine teure Angelegenheit und nur mit großen Umbaumaßnahmen am eigenen Haus verbunden. Inzwischen können auch Mieter von Solarstrom profitieren, ohne große Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Das geht mit sogenannten Stecksolar-Geräten, auch Balkonkraftwerke genannt.
Wenn es die sogar im Supermarkt oder Discounter gibt, wird es für Verbraucher meistens besonders günstig. Kosten Steck-Solargeräte zwischen 350 und 500 Euro kann sich die Investition laut AgrarHeute nach fünf bis sechs Jahren lohnen. Außerdem würden sich demnach bei einer Laufzeit von 20 Jahren rund 2,5 Tonnen CO₂ einsparen. Allerdings hat Aldi mit falschen Versprechen geworben.
Was sind Stecksolar-Geräte?
Mit einem Steckersolar-Gerät können Verbraucher ihren eigenen Solarstrom gewinnen und zur Energiewende beitragen. Diese kleinen Photovoltaiksysteme, auch Mini-Solaranlagen genannt, lassen sich einfach auf Balkonen, Terrassen oder Garagendächern montieren.
Das Solarmodul erzeugt Strom aus Sonnenlicht, der über einen Wechselrichter in Haushaltsstrom umgewandelt wird. Dieser kann direkt mit dem Stromkreis in Ihrer Wohnung verbunden werden. Der erzeugte Strom fließt dann beispielsweise in Ihre Steckdosen und versorgt die elektronischen Geräte. Wenn der Strombedarf höher ist als die Solarleistung, wird automatisch Strom aus dem öffentlichen Netz zugeführt. Steckersolar-Geräte haben eine Leistung von bis zu 600 Watt.
Discounter Aldi verklagt: „Führt interessierte Verbraucher in die Irre“
Laut Verbraucherzentrale Sachsen wirbt der Aldi Online-Shop irreführend, um ihre Balkonkraftwerke an die Kunden zu bringen. „Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Verbraucherzentrale zufolge habe der Discounter für ein „600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ mit einer „… Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“ geworben. Allerdings komme beim Kunden nie so viel Strom an. Die Solarmodule sollen eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreichen.
„Unzulässige Werbung“ bei Aldi? Verbraucherschützer klagen
Aldi argumentiert hingegen, dass Kunden sehr wohl erkennen könnten, dass sich die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung lediglich auf den Wechselrichter beziehen. Der Wechselrichter wandelt den Gleichstrom, der aus dem Solarmodul erzeugt wird, in Wechselstrom um, sodass der erzeugte Strom ins Stromnetz des Hauses fließen kann.
Die Verbraucherschützer haben nach einer Abmahnung jetzt Klage auf Unterlassung dieser „unzulässigen Werbung“ erhoben. Das Balkonkraftwerk könne nie die beworbene Leistung erbringen und Verbraucher würden mit unwahren Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt werden. Darüber muss nun ein Gericht entscheiden.

Generell rät der Bundesverband der Verbraucherzentrale dazu, die Angebote bei Supermärkten und Discountern genau zu überprüfen. Teilweise seien die Angebote zwar günstiger, dafür seien häufig allerdings kleinere Solarmodule enthalten, die weniger Strom erzeugen. Verbraucher sollten darauf achten, „dass die Angebote technisch vollständig sind und zum Beispiel auch die Unterkonstruktion enthalten ist.“