Führerschein-Regelungen für Ältere: ADAC für Fitness-Check statt Fahrtauglichkeitsprüfung
Die EU-Kommission stimmt bald darüber ab, ob ältere Fahrende ihre Fahrtauglichkeit nachweisen sollten. Der Vorschlag erntet viel Kritik, der ADAC stimmt für eine andere Lösung.
Frankfurt – Das Jahr 2023 hält Menschen, die Autofahren so einige Änderungen bereit, so mussten in diesem Jahr tausende Menschen ihren Führerschein umtauschen. Doch nicht nur in Deutschland gibt es Neuerungen, auch auf EU-Ebene sind Führerschein-Änderungen geplant. Die geplanten neuen Regeln betreffen vor allem Seniorinnen und Senioren.
Während sich junge Autofahrende über einheitliche Regeln zum B17 fahren freuen könnten, steht für Fahrende über 70 eine Fahrtauglichkeitsprüfung im Raum. Der Berichtsentwurf der französischen Grünen-Politikerin Karima Delli, über den im Dezember abgestimmt wird, erhält von mehreren Seiten Gegenwind. Auch der ADAC hält eine andere Lösung für sinnvoller.
Freiwilliger Fitness-Check statt Fahrtauglichkeit für Senioren und Seniorinnen – Vorschlag des ADAC
Laut dem Entwurf zur Änderung in der Richtlinie zum Führerschein sollen Personen ab 70 Jahren alle fünf Jahre einen Fahrtauglichkeitstest machen. Ein anderer Ansatz ist es laut dem ZDF, dass alle Personen, die nach 2013 den Führerschein erhielten, alle 15 Jahre den Führerschein erneuern sollen. Die angedachten Änderungen werden schon jetzt von vielen Seiten scharf kritisiert. Man rechne damit, dass mehr als 1000 Anträge auf Änderungen des Entwurfs eingehen, berichtet der ADAC. Der Automobilclub selbst steht einer Fahrtauglichkeitsprüfung für Senioren und Seniorinnen kritisch gegenüber.
In einer Pressemitteilung schreibt der ADAC unter anderm: „Zwar kann es mit zunehmendem Alter zu Leistungseinbußen kommen, dennoch ist das Unfallrisiko älterer Autofahrer nicht außergewöhnlich hoch.“ Stattdessen setze sich der ADAC, wie auch der TÜV-Verband für freiwillige Fahrtauglichkeitstests ein, auch Elemente wie ein Fintness-Check zum Fahren befürwortet der Automobilclub.

Fahrtauglichkeit im Alter nachweisen: In vielen anderen EU-Ländern ist das schon lange Pflicht
In Deutschland gibt es derzeit keine Regelungen für einen Fahrtauglichkeitsnachweis im Alter, weder durch eine Prüfung noch einen Fitness-Check. In anderen EU-Ländern gibt es entsprechende Regelungen bereits. So sieht es laut dem SWR im europäischen Ausland aus:
- Dänemark: Fahrende müssen ab 80 Jahren ihre Fahrtauglichkeit nachweisen.
- Holland: Hier gilt die Pflicht ab 75 Jahre, ab dann muss alle fünf Jahre die Fahrtauglichkeit nachgewiesen werden.
- Italien: Hier müssen alle Autofahrende regelmäßig zur Kontrolle. Personen unter 50 Jahre werden alle zehn Jahre geprüft, danach werden die Intervalle kürzer. Erst muss die Fahrtauglichkeit alle 5 Jahre, ab 70 alle drei Jahre und ab 80 alle zwei Jahre nachgewiesen werden.
- Portugal: Hier wird die Fahrtauglichkeit mit 50 alle fünf Jahre geprüft, der Intervall wird auch hier kürzer – für Personen ab 70 jedes zweite Jahr.
- Schweiz: Ein Attest der Fahrtauglichkeit wird hier ab 75 Jahren erwartet, anschließend müssen Fahrerinnen und Fahrer sich alle zwei Jahre ein medizinisches Attest einholen.
- Spanien: Schon ab 65 muss die Fahrtauglichkeit alle fünf Jahre nachgewiesen werden.
Ein Vorteil der Fahrtauglichkeitsprüfung für ältere Fahrerinnen und Fahrer ist auch, dass es einfach wäre, allgemeingültige Auffrischungskurse anzubieten. Wie die Umsetzung einer Prüfung aussehen könnte, ist jedoch noch vollkommen offen.
Auch wenn der Widerstand für eine Fahrtauglichkeitsprüfung für Seniorinnen und Senioren groß ist – die Entscheidung der EU-Kommission hat nicht unbedingt Auswirkungen für Fahrende in Deutschland. Wie das ZDF berichtet, überlässt die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten die Entscheidung, die Fahrtauglichkeitsprüfungen verpflichtend oder auf freiwilliger Basis einzuführen.