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Einfach nicht blinken? Keine gute Idee - den Autofahrern drohen Strafen

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Von: Dominik Jahn

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Auto blinkt rechts
Fehler beim Blinken: Darauf sollten Autofahrer achten - Strafen drohen. © dpa/dirk enters

Autofahrer sollten darauf achten den Blinker richtig einzusetzen. Experten erklären, wie es geht.

Ab ins Auto und los geht die Fahrt. Doch Vorsicht, wer sich im Straßenverkehr bewegt, der muss einiges an Regeln beachten. Erst zum Start ins Jahr 2022 gab‘s einige Neuerungen*, wie echo24.de* berichtet hat. So könnte auch ein neues Verkehrsschild* durchaus für Verwirrung sorgen. Aber auch altbekanntes, wie etwa der Grünpfeil an einer Ampel muss richtig angewendet werden*. Und auch beim Blinken warnen Experten vor grundlegenden Fehlern - es könnten Strafen drohen.

Die Spur wechseln, Überholen oder Abbiegen, laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) „setzen die wenigsten Autofahrer den Blinker stets richtig“. Grundsätzlich gilt die Regelung, dass „bei jedem Fahrtrichtungswechsel und jedem Spurwechsel geblinkt werden“ muss.

Hier müssen Autofahrer grundsätzlich blinken

Die Experten des ADAC haben die Situationen, in denen unbedingt geblinkt werden muss, zusammengefasst:

Blinken gilt laut Gesetz als unbedingt notwendig, damit die anderen Verkehrsteilnehmer frühzeitig die Situation erkennen und darauf reagieren können.

Nicht blinken ist für Autofahrer keine Option

Entscheidend für Autofahrer ist beim Blinken das richtige Timing. Zu früh oder zu spät kann Folgen haben - gar nicht blinken natürlich sowieso. Der Verzicht auf das Setzen des „Fahrtrichtungsanzeigers“ ist laut ADAC in den häufigsten Fällen reine Bequemlichkeit. Geblinkt werden muss im Übrigen immer. Es ist völlig egal, ob andere Verkehrsteilnehmer in der Nähe sind oder nicht.

Und was für Autofahrer gilt, gilt auch für Radfahrer. Das deutliche Anzeigen des Abbiegens durch Handzeichen ist für den sicheren Verkehrsfluss verpflichtend.

Richtiges Blinken für Autofahrer: ADAC erklärt die wichtigsten Situationen

Blinken beim Abbiegen: Wer abbiegen will mit seinem Fahrzeug, der muss rechtzeitig blinken. Laut ADAC-Experten gilt die Blinkpflicht auch „bei abknickenden Vorfahrtsstraßen und auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen“. Bereits vor dem Einordnen muss bei Links- und Rechtsabbiegerspuren der Blinker eingeschaltet werden. Kurzfristig blinken und einfach die Spur wechseln ist nicht erlaubt. Wer an einer roten Ampel steht mit seinem Auto und abbiegen möchte, der sollte bereits während er steht blinken und nicht erst beim Losfahren.

Auch eher selten zur Anwendung kommt die korrekte Verwendung des Blinkers beim Überholen. Hier gilt: „Wer andere Verkehrsteilnehmer überholen will, muss dies vor dem Ausscheren und genauso vor dem Wiedereinordnen mithilfe des Blinkers rechtzeitig anzeigen.“ Der ganze Vorgang gilt laut Straßenverkehrsordnung auch beim Umfahren eines haltenden Fahrzeugs oder bei einem Hindernis auf der Fahrspur. Besonders zu beachten sei das Blinken beim Überholen und Einfahren sowie Abfahren auf der Autobahn.

Besonders gerne und häufig sparen sich Autofahrer das Setzen des Blinkers im Kreisverkehr. Wie der ADAC erklärt, müssen Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Kreisverkehrs blinken. Verboten ist dagegen das Blinken beim Einfahren in einen klassischen Kreisverkehr.

Falsches Blinken: Autofahrer müssen mit Strafen rechnen

Wie alle Regelungen im Straßenverkehr, so wird auch das falsche Blinken mit einem Bußgeld belegt. Autofahrer, die beim Nicht- oder Falschsetzen des Blinkers erwischt werden, droht eine Strafe von zehn Euro. Allerdings wird es deutlich teurer, sollte es dabei zu einem Unfall kommen. Der Autofahrer, der nicht geblinkt hat, trägt dann laut ADAC meist die Hauptschuld. *echo24.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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