Allerdings gilt das unter der Voraussetzung, dass alle Personen für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus für vier Wochen von den Anwesenden rückverfolgt werden können. Außerdem gilt nach wie vor die Abstandregelung von 1,5 Metern und das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in bestimmten Bereichen.
Erstmeldung: Dienstag (27. Mai):
NRW - Ein sonniger Tag am See, Grillen mit Freunden im Park oder ein ausgedehnter Ausflug mit der Familie: Ein langes Wochenende, wie es auch um Pfingsten herum wieder bevorsteht, bietet sich für ausgiebige Freizeitgestaltungen an. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus gibt es einiges zu beachten, berichtet RUHR24.de*.
Ereignis | Pfingsten |
Wann? | 2020 findet Pfingsten am 31. Mai statt |
Bedeutung | Pfingsten ist der 50. Tag nach Ostern, der Begriff geht auf das griechische Wort \"Pentekoste\" zurück |
Denn abgesehen von den generellen Regeln zum Coronavirus, wie etwa dem herrschenden Kontaktverbot, machen Länder und Kommunen auch Vorgaben zu ganz bestimmten Aktivitäten, um Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Was am verlängerten Wochenende für viele wohl besonders schade ist: Grillen in Parks oder auf anderen öffentlichen Flächen bleibt auch weiterhin untersagt.
In NRW gilt das auch für Picknick oder Fahrradausflüge mit mehreren Personen. Denn wie die Ruhr Nachrichten berichten, gilt das aktuelle Verbot von Zusammenkünften von mehr als zwei Personen auch auf dem Rad und für Radsportler. Vom Versammlungsverbot ausgenommen sind weiterhin Familienmitglieder oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen sowie dringende dienstliche oder berufliche Zusammenkünfte. Unter Einhaltung dieser Maßnahmen sind Ausflüge in die Natur an Pfingsten aber generell gestattet.
Neben der Beschränkungen der Personenanzahl, gibt es in der Öffentlichkeit in Zusammenhang mit dem Coronavirus an Pfingsten noch Weiteres zu beachten. So verbieten einige Kommunen zurzeit das Mitführen und Konsumieren von Alkohol oder generell Glasflaschen und das laute Abspielen von Musik.
So sollen größere Ansammlungen von Menschen verhindert werden. Die Regelungen beziehen sich vor allem auf Parks und Seen und sind teilweise nur bedingt dem Coronavirus geschuldet, wie die Tagesschau berichtet. Sie sind auch eine Reaktion auf die deutliche Zunahme von Alkoholexzessen zum Sommeranfang oder dienen dem Naturschutz.
Ein verlängertes Wochenende bietet sich aber nicht nur für Ausflüge in der näheren Umgebung an, auch Kurzurlaube sind an Pfingsten beliebt. Wegen des Coronavirus sind diese aber nur stark eingeschränkt möglich. An der Nordsee ist seit dem 11. Mai wieder Übernachtungstourismus möglich*. Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Camping- und Wohnmobilstellplätze sowie Bootsliegeplätze haben für Touristen wieder geöffnet. Jedoch sind die Kapazitäten zum Schutz vor dem Coronavirus begrenzt.
Auch ein Kurztrip nach Holland ist theoretisch möglich. Pfingsturlauber oder Tagestouristen, die aus NRW Richtung Niederlande starten, müssen allerdings aufpassen: Im Nachbarland ist es aktuell strafbar, mit drei oder mehr Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einem Auto zu fahren.
Weitere Lockerungen machen aber auch die eigene Umgebung wieder abwechslungsreicher: Ab dem 30. Mai dürfen Schwimmbäder, Thermen und Spaßbäder sowie Kinos, Theater und Konzerthäuser wieder öffnen*.
Allerdings müssen sich die Betreiber darauf einstellen, sogenannte Zutrittskonzepte mit Mindestabstand und dem Einsatz von Ordnern zu erstellen. Bei größeren Institutionen, bei denen die Konzepte nicht direkt greifen, bleibt wohl der 1. September als Orientierungsdatum für eine Wiedereröffnung.
lez
*RUHR24.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks