Kontaktlose Zustellung bei DHL & Co.: Was in Corona-Zeiten erlaubt ist und was nicht

Unternehmen wie DHL setzen wegen Corona aktuell auf eine kontaktlose Zustellung. Pakete unbemerkt im Flur oder Garten abzustellen, ist jedoch ein No-Go.
- In Zeiten der Corona*-Pandemie boomt der Online-Handel.
- Viele Pakete von DHL und Co. werden kontaktlos zugestellt.
- Empfänger sollten aufmerksam sein, wo und wie die Sendung bzw. die Post abgegeben wird.
Frankfurt – In der Corona-Zeit kaufen viele lieber online ein, als in die Geschäfte zu gehen. Die Paketdienste haben vor allem in der Vorweihnachtszeit viel zu tun. Gerade in Großstädten wie Frankfurt sind ihre Fahrzeuge* deshalb überall in den Straßen zu sehen, was mitunter nicht jedem gefällt. Um das Ansteckungsrisiko bei der Zustellung zu minimieren, hat sich auch bei der Übergabe der Pakete einiges geändert. So setzen viele Unternehmen auf kontaktlose Zustellung.
Doch was bedeutet das eigentlich und darf der Zusteller die Pakete einfach unbemerkt im Treppenhaus, Flur oder Garten abstellen? Um Kunden und Zusteller vor einer Corona-Infektion zu schützen, setzt beispielsweise die Deutsche Post, zu der auch DHL gehört, auf die kontaktlose Zustellung. Wichtig ist: Geklingelt wird weiterhin. Aber bei Einschreiben oder Paketen verzichtet das Unternehmen in der Regel auf die Kundenunterschrift auf einem Scanner. Eine Hand-zu-Hand-Übergabe gibt es also in der Regel nicht mehr. So sollen Kontakte minimiert werden.
Kontaktlose Zustellung von Paketen in Corona-Zeit bei DHL: Oft keine Unterschrift mehr nötig
Statt der Kundenunterschrift „dokumentieren unsere Zusteller die Auslieferung der Sendung mit ihrer Unterschrift“, heißt es auf der Seite der Deutschen Post. Auch Zusteller anderer Unternehmen unterschreiben die Sendungen in Gegenwart des Kunden selbst. Bei einigen Paketen muss der Kunde auch mal mit dem eigenen Stift auf dem Adressaufkleber des Pakets unterschreiben. Der Paketbote macht davon dann ein Foto.
Unternehmen | DHL International GmbH |
Gründung | 1969 |
Sitz | Bonn |
Zudem könnten die Kunden schon bisher die Zustellung an Ablageorten wie auf der Terrasse oder vor der Wohnungstür wählen. Hier braucht es jedoch eine schriftliche Genehmigung, die auch online ausgestellt werden kann. Wird das Paket am vereinbarten Ort abgelegt, geht die Haftung auf den Empfänger über.
Paketunternehmen nutzen kontaktlose Zustellung: Post-Ablage im Flur? Nicht alles ist erlaubt
Wichtig ist jedoch, dass auch bei jeder „kontaktlosen Übergabe die Paketzusteller dafür sorgen müssen, dass Pakete nur unter Aufsicht zugestellt werden“, schreibt die Verbraucherzentrale. Auch aus rechtlicher Sicht ist das wichtig, um zu wissen, wer bei Verlust oder einer Beschädigung verantwortlich ist. Das Paket also unbemerkt in einem Hausflur abzulegen, wo zudem auch noch andere Parteien Zugang haben, sieht die Verbraucherzentrale als nicht sicher genug.
„Ohne Abstellgenehmigung ist es nach unserer Auffassung nicht zulässig, ein Paket einfach im Hausflur abzustellen“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW in einem Interview mit der dpa. Wenn der Bote nicht klingelt*, empfiehlt Husemann zudem, „sich konsequent beim Paketdienst zu beschweren“. Sollten Paketdienstleister wiederholt gegen ihre Pflichten verstoßen, empfiehlt Husemann die Bundesnetzagentur als Regierungsbehörde zu informieren. (svw mit Agentur) *fnp.de und op-online.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.