Auto-Kennzeichen verdeckt: Diese Strafe droht bei unleserlichen Nummernschildern
Wenn das Auto dreckig wird, ist es erstmal nicht so schlimm. Ist das Kennzeichen aber nicht mehr leserlich, dann droht Bußgeld – und es gibt weitere Besonderheiten.
Nach langen Fahrten auf der Autobahn im Sommer oder richtigen Matsch-Touren im Winter kann es durchaus passieren, dass das Auto so dreckig wird, dass man kaum noch etwas erkennt. Ob tote Insekten, Schneematsch oder auch das hartnäckige Streusalz, wenn das Nummernschild verklebt ist, hört die Unsauberkeit auf. Dafür gibt es Regeln, bei deren Missachtung ein saftiges Bußgeld droht.
Ist das Auto-Kennzeichen dreckig, droht Bußgeld
Das Nummernschild ist für die Erkennung des Fahrzeuges enorm wichtig. Zum einen für die Behörden, wie das Kraftfahrt-Bundesamt, das im Fahreignungsregister auch die Punkte bei Verstößen sammelt und zählt. Zum anderen ist das Nummernschild ein Beleg dafür, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer also kein Nummernschild hat, darf nicht auf der Straße fahren.
Ähnlich sieht es mit unleserlichen Kennzeichen aus. Denn: Ist das Nummernschild nicht „aus ausreichender Entfernung jederzeit lesbar“, wie der „ADAC“ beschreibt, gilt das Fahren als Ordnungswidrigkeit. Demnach sind dann fünf Euro als Bußgeld fällig. Klingt erstmal nicht viel, doch das kann schnell steigen. Das Auto auf dem Grundstück zu reinigen, kann übrigens Mega-Strafen kosten.
Kennzeichen selbst verändern nicht erlaubt – hohes Bußgeld möglich
Schafft es die Waschanlage nicht, das Kennzeichen ordentlich zu reinigen, so dass es wieder lesbar ist, sollte direkt ein neues Nummernschild beantragt werden. Manch ein Autofahrer kommt vielleicht auf die Idee, das Nummernschild selbst aufzuwerten. Sei es aus ästhetischen Gründen oder um sich das neue Nummernschild im „Dreck-Fall“ zu sparen.
Die Idee zählt eher zu den nicht empfehlenswerten, denn: Wird das Kennzeichen mit Glas, Folie oder anderen Abdeckungen aufgewertet, beträgt das Bußgeld sogar 65 Euro, laut „bussgeldkatalog.org“. Dann doch lieber das neue Nummernschild beantragen – und in der Zeit das Auto ohne Kennzeichen stehen lassen. Wer dennoch fährt, riskiert ebenfalls 60 Euro Bußgeld.