Kein „rechts vor links“ mehr? Neue Regel auf Supermärkten-Parkplätzen – Das müssen Autofahrer wissen
Auf Supermarkt-Parkplätzen gelten grundsätzlich die gleichen Verkehrsregeln wie auf öffentlichen Straßen. Oder nicht? Ein Gerichtsurteil regelt nun Ausnahmen.
Karlsruhe – „Rechts vor links“ gilt nicht bei Aldi, Lidl und Co.: Und damit sind nicht die Regeln für Einkaufswagen gemeint, sondern die auf dem Parkplatz.
In einem Bundesgerichtshof-Urteil wurde festgestellt, dass die allgemeine „rechts-vor-links“-Regel auf Supermarktparkplätzen nicht anwendbar ist, wenn keine ausdrückliche Vorfahrtsregelung besteht. Dieser Entscheidung ging ein Fall voraus, bei dem zwei Autofahrer auf einem Baumarktparkplatz in Lübeck in einen Unfall verwickelt waren. Der Autofahrer, der von rechts kam, berief sich auf die „rechts-vor-links“-Regel, aber das Gericht entschied, dass sie aufgrund der besonderen Beschaffenheit von Parkplätzen nicht gelten sollte.
Parkplätze, so das Gericht laut Urteil, sind primär Flächen zum Be- und Entladen von Fahrzeugen, nicht herkömmliche Fahrbahnen. Daher sind strikte Vorfahrtsregeln nicht erforderlich. Stattdessen sollten sich die Autofahrer untereinander verständigen und vorsichtig fahren, insbesondere da Fußgänger diese Flächen ebenfalls nutzen.
Neue Parkplatz-Regel bei Aldi & Co.: Wer schneller fährt, zahlt mehr
Das Gericht räumte ein, dass die „rechts-vor-links“-Regel in den Köpfen der Autofahrer auf Parkplätzen weiterhin präsent sein könnte. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass von rechts kommende Fahrzeuge bevorzugt behandelt werden.
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Was heißt das für Kunden von Aldi, Rewe, Kaufland & Co.?
Bei einem Unfall auf einem Parkplatz gilt nun folgende Regel: Wer schneller war, zahlt mehr. In dem speziellen Fall aus Lübeck wurden die Unfallkosten im Verhältnis 30 zu 70 zwischen den beiden Autofahrern aufgeteilt, da beide zu schnell unterwegs waren. Das berichtet das Verbraucherportal chip.de.

Diese Entscheidung des BGH setzt neue Standards für das Verhalten auf Parkplätzen und hebt die Bedeutung der Kommunikation und Vorsicht für Autofahrer hervor, insbesondere in Bereichen wie Supermarktparkplätzen, wo die „rechts-vor-links“-Regel nun nicht mehr zwingend gilt. Die einzige Ausnahme bilden Parkplätze, auf denen explizit auf die „rechts-vor-links“-Regel hingewiesen wird - in diesen Fällen müssen sich die Autofahrer daran halten. (tu)
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