Befreiung vom Rundfunkbeitrag in der Rente: Diese Haushalte müssen nicht bezahlen
Rentner und Rentnerinnen können über 200 Euro im Jahr sparen – wenn sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dies ist unter bestimmten Umständen möglich.
München – In Deutschland ist jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag – ehemals GEZ-Gebühren genannt – zu zahlen. Doch es gibt Ausnahmen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht nicht nur ein Anrecht auf Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag, sondern sogar die Chance auf einen kompletten Erlass. Auch Rentnerinnen und Rentner können sich von der Zahlung befreien lassen – und damit über 200 Euro pro Jahr sparen.

Befreiung von der GEZ: Diese Rentner müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen
45,96 Millionen Deutsche zahlen monatlich 18,36 Euro an den Beitragsservice (Stand: 31. Dezember 2022), diese Rundfunkbeiträge fließen an die einzelnen Sender. Noch. Denn Berichte legen nahe, dass absehbar revolutionäre Reformen der Rundfunkkommission geplant sind, die auch den Rundfunkbeitrag betreffen. Mindestens bis dahin jedoch kommt um die Beiträge fast kein Bundesbürger herum. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher haben jedoch die Möglichkeit, sich von der Gebühr befreien zu lassen – darunter auch Rentnerinnen und Rentner.
Wie erfolgt die Zahlung des Rundfunkbeitrags?
Der aktuelle Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat wird immer nur pro Haushalt erhoben. Familien und Wohngemeinschaften entrichten unabhängig von der Personenanzahl und der Anzahl der Geräte lediglich einen Beitrag. Hierbei sind auch Radios im Auto eingeschlossen. Bis zum Jahr 2013 zahlten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks die sogenannte GEZ-Gebühr. Der wesentliche Unterschied: Die „alte“ GEZ-Gebühr musste nur von denen entrichtet werden, die einen Fernseher oder ein Radio besaßen.
In der Regel erfolgt die Zahlung des Rundfunkbeitrags quartalsweise, wobei alle drei Monate ein Betrag von 55,08 Euro fällig wird. Alternativ besteht die Möglichkeit, halbjährlich 110,16 Euro oder jährlich 220,32 Euro zu entrichten. Weniger bekannt ist, dass auch eine monatliche Zahlung des Rundfunkbeitrags möglich ist.
Kein Rundfunkbeitrag in der Rente: Wann Haushalte von der Zahlung befreit werden
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erhalten, müssen Verbraucher bestimmte Dokumente vorlegen, darunter einen gültigen Bewilligungsbescheid für Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das gilt auch für Rentner und Rentnerinnen. Sind sie in einem Seniorenheim untergebracht oder nehmen Pflegehilfe in Anspruch, kann dieses ebenfalls dazu führen, dass sie keine Rundfunkgebühren anfallen.
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Befreiung vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ): Diese Regelungen gelten für Rentnerinnen und Rentner
Sofern mindestens eine der genannten Voraussetzungen erfüllt ist, ist es notwendig, nach der Beantragung der Befreiung einen gültigen Bewilligungsbescheid einzureichen, erklärt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Der Antrag auf Befreiung kann sowohl aus dem Internet heruntergeladen werden als auch schriftlich gestellt werden. Dabei ist es von Bedeutung, dass sowohl der Bescheid als auch das vollständig ausgefüllte Formular sowohl im Original als auch als beglaubigte Kopie vorgelegt werden müssen.
Das sollten Sie bei einem Antrag zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag beachten:
- Fügen Sie dem Antrag die notwendigen Dokumente bei, die die entsprechenden Voraussetzungen nachweisen.
- Achten Sie darauf, dass die Kopien der Dokumente gut lesbar sind.
- Reichen Sie nur gültige, aktuelle Belege oder Bescheide ein, ältere Dokumente können nicht bearbeitet werden.
- Geben Sie immer Ihre Beitragsservice-Kundennummer an.
Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Rentnerinnen und Rentner durch Härtefallantrag
Übrigens: Auch wenn sie die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, haben Rentnerinnen und Rentner unter Umstände eine Option, sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags zu befreien. Der Beitragsservice weist darauf hin, dass unter bestimmten Bedingungen ein Härtefallantrag eingereicht werden kann. Dies ist beispielsweise möglich, wenn das Einkommen nur minimal über dem sozialen Bedarf liegt und geringer als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro ist. Zudem können Renten beziehende, die eigentlich Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber darauf verzichten, ebenfalls von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.