Nudel-Rückruf: Pestizid-Gefahr! Verbraucherschützer warnen

In Nudeln wurden gesundheitsschädliche Pestizide nachgewiesen. Nun wurde ein Rückruf gestartet. Vom Verzehr der Nudeln wird dringend abgeraten.
Kassel – Verbraucherschützer warnen derzeit vor dem Verzehr eines Nudel-Produktes. Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes wurden für die Instant-Nudeln ein aktueller Rückruf* gestartet.
Wie der Hersteller PT. Indofood CBP Sukses Makmur mitteilt, könne nicht ausgeschlossen werden, dass in den „Instant Noodles mit Spezial Huhn Geschmack“ geringe Mengen an 2-Chlorethanol – ein Reaktionsprodukt von Ethylenoxid – enthalten seien.
Nudel-Rückruf: Produkt gilt als gesundheitsschädlich
Wie das Unternehmen mitteilt, haben Untersuchungen des vom Rückruf* betroffenen Produktes geringe Mengen an 2-Chlorethanol ergeben. Daher wird der Artikel vom Markt genommen.
Das Nudel-Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 29.03.2022 sei infolge des ermittelten Gehaltes an 2-Chlorethanol als gesundheitsschädlich und somit als nicht sicheres Lebensmittel zu beurteilen, teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit. Vom Verzehr der Nudeln wird dringen abgeraten.
Artikel: | Instant Noodles mit Spezial Huhn Geschmack 75 g |
Artikelnummer: | #5900 |
Marke: | Indomie |
EAN Code: | 089686170047 |
Mindesthaltbarkeitsdatum: | 29.03.2022 |
Importeur: | Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG |
Rückruf von Nudeln: Dringende Warnung vor Gift
Aufgrund eventueller Giftgefahr und möglicher allergischer Reaktionen sollten Verbraucher den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt nicht verzehren. 2-Chlorethanol wird häufig auch als Ethylenchlorhydrin bezeichnet und ist ein Chlor-Derivat des Ethanols, das zu den giftigsten organischen Halogen-Verbindungen gehört.

Wie auch das Verbraucherportal produktwarnung.eu mitteilt, gelten Ethylenoxid sowie sein Umwandlungsprodukt 2-Chlorethanol als hochgiftig und erbgutverändernd. In vielen Drittländern werde die Begasung mit Ethylenoxid beispielsweise vor dem Schiffsversand jedoch nach wie vor durchgeführt.
Nudeln im Rückruf: Verbraucher können Produkt zurückgeben
Die vom Rückruf betroffenen Instant-Nudeln wurden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen verkauft. Brandenburg ist nicht betroffen.
Verbraucher, die den vom Rückruf betroffenen Artikel gekauft haben, werden gebeten, die Nudeln nicht zu verzehren. Das Produkt könne in den Einkaufsfilialen zurückgeben werden. Verbraucheranfragen an den Kundenservice seien über die E-Mail-Adresse info@kreyenhop.de möglich.
Auch für ein Fleisch-Produkt wurde kürzlich ein Rückruf gestartet. Der Hersteller informiert über gesundheitsschädliche Salmonellen* in Gänsebrust. (Helena Gries) *hna.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.