Bis zu 419 Euro Zuschlag möglich: Was Rentner über die Grundrente wissen sollten
Die staatliche Grundrente dient als ein Zuschuss für Rentner, die in ihrem Berufsleben schlechter verdient haben. Wem das Geld zusteht und was dafür getan werden muss.
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Bis zu 419 Euro Zuschlag: Das sollten Rentner über die Grundrente wissen
Erstmeldung: Berlin – Viele Verbraucher in Deutschland kommen mit ihrer gesetzlichen Rente mehr schlecht als recht über die Runden. Besonders bei Bürgern, die in ihrer Zeit viel gearbeitet, Kinder erzogen, aber unterdurchschnittlich verdient haben, will die Regierung deswegen mit der sogenannten Grundrente nachhelfen. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zur bestehenden Rente ausgezahlt und kann bis zu 419 Euro im Monat betragen. Wer Anspruch auf das Geld hat und wie sich der Zuschlag zusammensetzt, erklärt 24hamburg.de.
Rentner: | Eine nicht mehr oder überwiegend nicht mehr erwerbstätige Person, die ihren Lebensunterhalt aus einer Rente bestreitet |
Rente: | Gesetzliche oder private Versicherungsleistung |
Abgrenzung Privatier: | Leben von ihrem angesparten Vermögen |
Abgrenzung Pensionär: | Erhalten statt einer Rente eine Pension, also eine meist staatliche Versorgungsleistung, die nicht auf vorher eingezahlten Beiträgen beruht, sondern auf dienstzeitbezogenen Versorgungsansprüchen |
Grundrente als Zuschlag für Rentner: Wer hat Anspruch auf das Geld?
Der Deutsche Bundestag hat sich im Sommer 2020 auf die zusätzliche Unterstützung der Grundrente geeinigt, am 1. Januar 2021 ist das Gesetz schließlich in Kraft getreten. Seitdem haben bestimmte Rentner Anspruch auf den Zuschlag, der zusammen mit der gesetzlichen Rente ausgezahlt wird. Die Höhe der Grundrente wird dabei individuell bestimmt und den Berechtigten im Rentenbescheid mitgeteilt.

Doch was muss man überhaupt tun, um den Grundrentenzuschlag zu erhalten? Anspruch auf das Geld haben Rentner, die mindestens 33 bis bestenfalls 35 Jahre sogenannter Grundrentenzeiten vorweisen können. Das inkludiert laut der Deutschen Rentenversicherung:
- Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Berufstätigkeit oder Selbstständigkeit
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege
- Zeiten, in denen man Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation bekommen hat
- Ersatzzeiten (z.B. Zeiten der politischen Haft in der DDR)
- Tipp: Im Ausland erworbene Zeiten können auch dazu zählen, wenn die Zeiten nach dem Europarecht oder einem Sozialversicherungsabkommen für die Rente zu berücksichtigen sind.
Aber Achtung: Minijobs ohne eigene Beitragszahlungen werden nicht berücksichtigt – genauso wie Zeiten, für die freiwillige Beiträge gezahlt wurden sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit und die Zurechnungszeit.
Zuschlag für Rentner: Wann hat man Anspruch auf die Grundrente?
Doch hat nicht automatisch jeder Rentner Anspruch auf die Grundrente, der 35 Jahre Grundrentenbewertungszeiten vorweisen kann. Der zweite wichtige Aspekt, der in den Erhalt des Zuschlags reinspielt, ist das Durchschnittseinkommen während des Berufslebens. Dieses muss mindestens 30 Prozent und weniger als 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben.
Der Durchschnittsverdienst ändert sich jedes Jahr und liegt laut Finanztip News im Jahr 2023 bei etwa 42.000 Euro im Jahr. Liegt das Einkommen in gewissen Zeiträumen monatlich unter 30 Prozent davon (also bei etwa 1050 Euro brutto), werden diese Phasen nicht mit eingerechnet. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person während des Berufslebens durchschnittlich mehr als 80 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient hat. Das sind im Jahr 2023 etwa 2800 Euro brutto im Monat.
Übergangsbereich bei der Grundrente
Der Grundrentenzuschlag startet laut der Deutschen Rentenversicherung in einem sogenannten Übergangsbereich schon bei 33 Jahren Grundrentenzeiten. Rentner, die mindestens 33 Jahre, aber weniger als 35 Jahre mit Grundrentenzeiten vorweisen können, erhalten den Grundrentenzuschlag in der Höhe gestaffelt. Es gibt also eine geringere Aufstockung, die mit jedem Monat steigt – bis mit 35 Jahren die volle Grundrente erreicht ist.
Maximalbetrag von 419 Euro im Monat für Rentner: Wie hoch ist die Grundrente?
Doch wie genau lässt sich die Höhe der Grundrente berechnen, wenn man als Rentner einen Anspruch darauf hat? Zunächst wird der Durchschnittswert aus den Zeiträumen verdoppelt, die für die Berechnung des Zuschlags relevant sind. Dieser Betrag wird anschließend jedoch um 12,5 Prozent gekürzt und für höchstens 35 Jahre berechnet.
Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung zufolge beläuft sich die Grundrente durchschnittlich auf rund 75 Euro im Monat – doch können Rentner unter optimalen Umständen auch bis zu 419 Euro monatlich absahnen.
Wie hoch darf meine Rente sein, um die volle Grundrente zu bekommen?
Was bei der Berechnung der Grundrente jedoch mit einbezogen werden sollte, ist die Einkommensprüfung. Denn da Einkommen auf den Zuschlag angerechnet werden, bekommen nur Rentner den vollen Betrag, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es laut Deutscher Rentenversicherung zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet. Bei einem Monatseinkommen von 1600 Euro aufwärts – 2.300 Euro bei Ehepaaren – wird es sogar zu 100 Prozent angerechnet.
Als Einkommen gelten dabei die eigene Rente und weitere zu versteuernde Einkünfte. Maßgebend ist dabei das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2023 also 2021. Sie können übrigens als Rentner auch gewisse Ausgaben von der Steuer absetzen.
Grundrente selber berechnen ist nicht nötig – Auszahlung für Rentner erfolgt automatisch
Neben all den komplizierten Faktoren, die in die Grundrente einberechnet werden müssen, hat der Zuschlag aber auch sein Gutes: Und zwar muss die finanzielle Spritze nicht extra beantragt werden, da die Rentenversicherung die Grundrentenzeiten automatisch ermittelt und auch die weiteren Voraussetzungen aller Rentner selber überprüft. Auch Rentenbeziehende im Ausland werden von der Deutschen Rentenversicherung automatisch angeschrieben, sobald ein Grundrentenzuschlag für sie infrage kommt. Die Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass etwa 1,3 Millionen Rentner in Deutschland von der Grundrente profitieren werden. Bei dem Zuschlag hört es aber nicht auf: Tatsächlich gibt es acht Zuschüsse vom Staat, die man als Rentner kennen sollte.