Ehemaliger KZ-Wachmann muss vor Gericht: Beihilfe zum tausendfachen Mord

Ein ehemaliger Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen muss sich bald vor Gericht verantworten. Der Angeklagte ist heute 100 Jahre alt.
Neuruppin – Im Konzentrationslager Sachsenhausen bei Oranienburg, das 1936 errichtet wurde, waren in der NS-Zeit bis 1945 mehr als 200.000 Menschen inhaftiert. Zehntausende sind Opfer systematischer Vernichtungsmaßnahmen geworden oder durch Krankheit, Hunger, Misshandlung, medizinische Versuche oder Folgen von Zwangsarbeit getötet worden. Auf Todesmärschen vor Kriegsende starben etwa 30.000 Menschen. Im April 1945 wurden die letzten Gefangenen von sowjetischen und polnischen Truppen befreit. Das KZ Sachsenhausen war auch ein Vernichtungslager sowie Ausbildungsort für KZ-Wachpersonal und -Kommandanten im gesamten NS-Gebiet.
Fast 80 Jahre später muss sich ein Mann, der drei Jahre lang als SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen tätig war, vor dem Landgericht Neuruppin verantworten. Ihm wird Beihilfe zum Mord in 3518 Fällen vorgeworfen.
Wachmann im KZ Sachsenhausen muss 80 Jahre später vor Gericht
Der 100 Jahre alte Mann, der einem Bericht des NDR zufolge in Brandenburg lebt, soll durch seine Tätigkeit im KZ Sachsenhausen von 1942 bis Februar 1945 wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von Lagerinsassen geleistet haben. Dabei geht es unter anderem um die Erschießung von Kriegsgefangenen aus der Sowjetunion sowie Beihilfe zur Ermordung von Inhaftierten mit dem Giftgas Zyklon B.
Anklage wurde bereits im Februar erhoben. Das Landgericht Neuruppin hat die Klage nun zugelassen. Ein medizinisches Gutachten habe die zeitweise Verhandlungsfähigkeit des 100 Jahre alten Mannes bejaht. Der Angeklagte soll für zwei bis zweieinhalb Stunden täglich verhandlungsfähig sein. Der Prozess soll Anfang Oktober beginnen.
KZ-Wachmann wegen Beihilfe zum Mord angeklat: Direkte Beteiligung an Tötungen nicht nötig
Die Strafverfolgung wegen NS-Verbrechen ist in Deutschland nur noch wegen Mordes oder Beihilfe dazu möglich. Andere denkbare Vorwürfe sind verjährt. Der Wachdienst in einem Konzentrationslager allein reicht nicht aus. Nur bei Todes- und Vernichtungslagern, deren Zweck die systematische Tötung aller Gefangenen war, gilt die Zugehörigkeit zur Wachmannschaft gemäß deutscher Rechtsprechung als Beihilfe zum Mord. Eine direkte Beteiligung an Tötungen der Inhaftierten ist nicht nötig. Seit einem Urteil gegen den ehemaligen KZ-Aufseher John Demjanjuk im Jahr 2011 besteht die Justiz nicht mehr auf den oft unmöglichen Nachweis individueller Schuld. Im Februar wurde die einstige Sekretärin im KZ Stuffhof wegen Beihilfe zum Massenmord angeklagt*.
Rechtsanwalt Thomas Walther, der regelmäßig Nebenklägerinnen und -kläger in NS-Verfahren vertritt und nun am Prozess in Neuruppiner beteiligt ist, hält diesen für notwendig. Gegenüber der Welt am Sonntag sagte er: „Sachsenhausen war der Naziführung vor den Toren Berlins der Schauplatz für ihren Wahn der Herrschaft über Leben und Tod. Viele Nebenkläger gehören dem gleichen Alter wie der Beschuldigte an und hoffen auf Gerechtigkeit.“ (lrg/dpa) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.