Messerangriff auf Bürgermeister von Altena: Bewährungsstrafe für Täter

Im Prozess um den Messerangriff auf den Bürgermeister von Altena ist ein Urteil gefallen. Der Täter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Hagen - Im Prozess um das Messerattentat auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht verurteilte Werner S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft.
In ihrem Plädoyer am Montag vor dem Landgericht Hagen rückte die Anklage vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes gegen den Angeklagten Werner S. ab. Ihm sei "keine Tötungabsicht" nachzuweisen.
Das Urteil wird für den frühen Nachmittag erwartet. Sollte die Strafkammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgen, müsste der 56-Jährige bei Rechtskraft des Urteils ins Gefängnis - Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag den Haftbefehl gegen S. mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des Manns bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am letzten Prozesstag an: Der 56-Jährige habe Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) nicht töten, sondern lediglich "in Todesangst versetzen" wollen.
S. hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritten. Der für seine humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei dem Attentat leicht verletzt worden.
Vor der Tat in einem Dönerimbiss in Altena soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Bürgermeister mit den Worten "Ich steche Dich ab - Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt" angeschrien haben. Altena gilt als Vorzeigekommune bei der Flüchtlingsintegration.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in ihrem Schlussvertrag überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe. Vielmehr habe der Angeklagte in wirtschaftlich "prekären Verhältnissen" und sozialer Isolation gelebt.
Die Verteidigung von S. plädierte auf eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vertreter der Nebenklage vertrat hingegen die Auffassung, dass der Angriff auf Hollstein mit einer Freiheitsstrafe "nicht unter vier Jahren" gesühnt werden müsse.
Neue Meldung vom 20. Juli 2018
Eine Gewalttat hat die Stadt Lübeck erschüttert. Dort kam es in einem Bus zu einer Messerattacke mit Verletzten.
afp