Rammstein-Skandal: Lindemann gewinnt gegen Youtuberin Kayla Shyx vor Gericht
Kayla Shyx hatte in einem Youtube-Video schwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann formuliert. Ein Gericht verbietet nun mehrere Behauptungen.
München/Berlin – Die Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann werden nicht weniger. Zuletzt erhob eine Frau aus Österreich schwere Vorwürfe gegen den Frontmann der deutschen Erfolgsband. Dem waren Anschuldigungen von Frauen vorausgegangen, die Lindemann sexualisierte Gewalt und die systematische Rekrutierung für Aftershow-Partys vorwarfen. Auch Youtuberin Kayla Shyx meldete sich in der Debatte zu Wort. Ein Gericht entschied nun aber gegen die junge Frau.
Band | Rammstein |
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Gründung | 1994 |
Mitglieder | Till Lindemann, Richard Kruspe, Paul Landers, Oliver Riedel, Christoph Schneider, Christian Lorenz |
Rammstein-Sänger Lindemann siegt vor Gericht: Kayla Shyx muss einige Behauptungen unterlassen
Kayla Shyx hatte sich Anfang Juni in einem 35-minütigen Youtube-Video zu den Vorwürfen geäußert. Das Video mit dem Titel „Was wirklich bei Rammstein Afterpartys passiert“ wurde 5,9 Millionen Mal aufgerufen (Stand: 27.07.2023, 16 Uhr). Darin schildert sie nicht nur ihre eigenen Erfahrungen, sondern beruft sie sich unter anderem auf die Irin Shelby Lynn und andere Frauen, die mutmaßlich bei Rammstein-Konzerten Macht- und Drogenmissbrauch sowie sexualisierte Gewalt erlebt haben.
Nun hat Lindemann vor dem Landgericht Hamburg Unterlassungsverfügungen gegen die 21-Jährige erwirkt. Demnach darf Kayla Shyx nicht behaupten, dass junge Frauen bei Rammstein-Konzerten unter Einfluss von Drogen- und Alkohol gesetzt wurden, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Das teilten Lindemanns Anwälte Schertz und Bergmann in einer Erklärung am Dienstag (25. Juli) mit. Verboten ist außerdem eine Aussage, die den Rammstein-Sänger in Zusammenhang mit „pädophilen Vergewaltigern“ bringt.

Rammstein-Frontmann Till Lindemann geht vor Gericht: Einstweilige Verfügung gegen Youtuberin
Vom Landgericht per einstweiliger Verfügung (Az. 324 O 264/23) wurden unter anderem auch Behauptungen untersagt, dass Shelby Lynn bei einem Konzert unter Drogen gesetzt wurde sowie Mutmaßungen über junge Frauen, die ähnliches erlebt hätten. Dem Gericht zufolge handele es sich bei den „Kernvorwürfen um prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen“ und Bewertungen, für die es „keine Anknüpfungstatsachen“ gebe. Die Youtuberin habe die Anschuldigungen aus dem Video also nicht glaubhaft machen können.
„Damit mangelt es weiterhin an jeglichem Beweis für die Richtigkeit der nicht nur von Kayla Shyx erhobenen Vorwürfe“, hieß es in dem Schreiben von Lindemanns Anwälten. Zudem laufe seit Ende Juni auch ein Verfügungsverfahren gegen die in Irland lebende Shelby Lynn. Sie hatte damals ein Konzert in Vilnius besucht und Vorwürfe gegen Lindemann wegen sexueller Gewalt erhoben. Lindemanns Anwälte haben ähnliche Unterlassungen gegen den Spiegel erwirkt. Die Zeitung hat dagegen Widerspruch eingelegt.
Aktivistinnen, die mit einer Petition eine Absage der Rammstein-Konzerte forderten, befinden sich ebenfalls auf dem Radar von Lindemanns Anwälten. Vor wenigen Wochen gab es einen Angriff auf das Rammstein-Büro in Berlin. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Lindemann und die angebliche „Casting-Direktorin“. Rammstein sowie Lindemanns Anwälte bestreiten die Vorwürfe – es gilt die Unschuldsvermutung. (kas)