Heizungsgesetz: Diese Heizungen erfüllen ab 2024 die neuen Regeln
Das Heizungsgesetz wurde beschlossen. Damit gelten ab 2024 neue Regeln für Heizsysteme. Hier ein Überblick über alles, was noch erlaubt sein wird.
Berlin – Jetzt aber wirklich: Das Heizungsgesetz – eigentlich Gebäudeenergiegesetz (GEG) – wurde am heutigen Freitag, den 8. September endlich vom Bundestag beschlossen. Damit gelten ab 1. Januar 2024 neue Regeln für Heizungen, die jede und jeder kennen sollte. Da es aber viel Hin und Her gab, wissen nicht mehr alle, welche Heizungen jetzt genau ab kommendem Jahr die neuen Vorschriften erfüllen – und welchen eine Absage erteilt werden muss. Hier also eine Zusammenfassung.
Fristen für den Heizungstausch: Ab 2024 nur im Neubau
Das Wichtigste: Zunächst müssen die meisten Eigentümer gar nichts machen, die neuen Regeln sind ab 1. Januar 2024 nur im Neubau zwingend. Für alle anderen kommt es darauf an, ob und wann ihre Gemeinde einen kommunalen Wärmeplan erstellt hat. Diese müssen entweder bis 2026 (große Städte) oder bis 2028 (kleinere Gemeinden) fertiggestellt sein.

Gibt es einen kommunalen Wärmeplan, dann sollten sich Eigentümer zumindest schon mal Gedanken über die Möglichkeiten im eigenen Haus machen. Verbraucherschützer warnen eindringlich davor, damit abzuwarten, bis die Heizung kaputt ist. Apropos: Ist die bestehende Gas- oder Öl-Heizung kaputt, dann darf sie auch repariert werden. Auch wenn sie ausgetauscht werden muss, darf für einen befristeten Zeitraum wieder eine Heizung eingebaut werden, die den Vorgaben nicht entspricht. Allerdings tickt dann die Uhr: Fünf Jahre haben Eigentümer dann Zeit, eine neue, klimafreundlichere einzubauen.
Liste: Diese Heizungen erfüllen die 65-Prozent-Vorgabe
Folgende Heizungen erfüllen die im GEG gesetzte Auflage, zu 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen:
- Wärmepumpen
- Solarthermie
- Wärmenetze
- Stromdirektheizungen
- Holz-/Pelletheizungen
- Heizungen mit Biogasen
- Flüssiggasheizungen
- Wasserstoffheizungen
- Hybridheizungen aus Wärmepumpe und Gas-, Biomasse- oder Öl-Heizung
Für die einzelnen Heizungen werden die Anforderungen im Detail präzisiert. Bei den Wärmenetzen hat der Eigentümer keinen Einfluss auf die genutzte Energie – allerdings müssen Betreiber dafür sorgen, dass bis 2030 das Netz zu 50 Prozent erneuerbare Energien nutzt. Die vollständige Dekarbonisierung muss bis 2045 erfolgt sein.
Heizkessel, die Gas oder einen flüssigen Brennstoff verwenden, müssen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Das kann also beispielsweise grüner Wasserstoff, Biogas, biogenes Flüssiggas oder Biomethan sein.
Holz- und Pelletheizungen dürfen nur in Kombination mit Solarthermie oder Solarpaneelen zur Warmwasseraufbereitung verwendet werden.
Wer eine Gasheizung installieren will, darf das nur nach erfolgter Energieberatung tun. Damit sollen Eigentümer auf mögliche Kostenfallen hingewiesen werden. Grundsätzlich empfehlen Verbraucherschützer immer eine Energieberatung, um die beste Heizung für das eigene Haus zu finden.