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Wird das Konto bald teurer? Banken sollen Gebühren wieder leichter erhöhen können

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Banken sollen die Preise für Girokonten künftig wieder leichter erhöhen können. Dazu will das Bundesjustizministerium das ein Gesetz ergänzen.

Berlin/Frankfurt - Vor rund zweieinhalb Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) der Erhöhung von Bankgebühren durch die Hintertür einen Riegel vorgeschoben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Postbank, die zuvor mehrfach die Preise erhöht hatte.

Das Gericht sah es in seinem Urteil vom 27. April 2021 als rechtswidrig an, dass die Postbank bei Preiserhöhungen von einer stillschweigenden Zustimmung der Kunden ausgegangen war, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen wurde. Da dies in der Branche gängige Praxis war, waren auch die anderen Banken und Sparkassen von dem Urteil betroffen und mussten entsprechend reagieren.

Banken sollen Gebühren erhöhen können: Preiserhöhung ohne Zustimmung des Kunden möglich

Nun scheint die Kreditwirtschaft mit ihrer Kritik, dass dieses Urteil für sie einen enormen Aufwand bedeute, bei der Politik auf offene Ohren gestoßen zu sein. Sie bemängelt den enormen Aufwand, da die Kunden bei Preiserhöhungen mehrfach kontaktiert werden müssten, bis sie ausdrücklich zustimmen.

Bankenmetropole in Deutschland: Frankfurt am Main.
Bankenmetropole in Deutschland: Frankfurt am Main. © IMAGO/Florian Gaul

Das Bundesjustizministerium will den Banken nun erlauben, bei Gebührenerhöhungen für Girokonten wieder zu der Praxis zurückzukehren, die vor dem BGH-Urteil üblich war. Das berichtet das Handelsblatt, dem der entsprechende Verordnungsentwurf des Ministeriums vorliegt. Demnach soll eine Gebührenerhöhung wirksam werden, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht.

Erhöhung der Gebühren: „Zustimmungsfiktion“ soll ins Gesetz aufgenommen werden

Damit Banken und Sparkassen die Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) rechtssicher formulieren können, will das Ministerium das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ergänzen. Dort soll die sogenannte „Zustimmungsfiktion“ für massenhaft abgeschlossene Verträge verankert werden. Das bedeutet, dass von einer Zustimmung des Kunden ausgegangen wird, wenn er einer Vertragsänderung nicht innerhalb einer bestimmten Frist widerspricht. Diese Änderung würde dann nicht nur für Banken und Sparkassen, sondern auch für andere Branchen gelten.

Laut Handelsblatt will das Bundesjustizministerium die Anwendung der „Zustimmungsfiktion“ allerdings einschränken. Demnach soll der Vertrag nicht so grundlegend geändert werden dürfen, dass dies dem Neuabschluss eines anderen Vertrages gleichkommt. Dies soll gerichtlich überprüfbar sein.

Banken sollen Gebühren leichter erhöhen können: Verbraucherschützer kritisieren Änderung

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), die die Interessen der deutschen Banken vertritt, begrüßt die Änderung. Sie führe zu weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit. Auch die Verbraucher profitierten, da ihnen die Last genommen werde, auch bei angemessenen Änderungen jedes Mal ausdrücklich reagieren zu müssen.

Ganz anderes sehen es die Verbraucherschützer. Es sei nicht nachvollziehbar, „warum jetzt eine Neuregelung so plötzlich übers Knie gebrochen werden soll – vor allem auch noch über den Bankenbereich hinaus“, zitiert das Handelsblatt Felix Methmann, Leiter Team Recht und Handel bei der Verbraucherzentrale Bundesverband. „Es wäre im Gegenteil für Verbraucherinnen und Verbraucher sehr nachteilig, wenn die jahrzehntelang bewährte, gerichtliche AGB-Kontrolle mit Breitenwirkung wegfiele – und stattdessen nur noch darüber geurteilt wird, in welchem Einzelfall eine Preiserhöhung nicht angemessen war.“

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