Große Modekette wollte wegen Corona Miete nicht zahlen - und kassiert empfindliche Schlappe vor Gericht

Wegen des ersten Lockdowns im vergangenen Jahr stellten viele Geschäfte ihre Mietzahlungen ein. In einem prominenten Fall ist jetzt das Urteil gefallen. Es verheißt nichts Gutes.
München – In der ersten Welle der Corona*-Pandemie im vergangenen Frühjahr haben zahlreiche Unternehmen wegen des Lockdowns ihre Mietzahlungen eingestellt. Auch das Modekaufhaus C&A hatte die Miete einbehalten.
Jetzt hat die Kette eine empfindliche juristische Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht München I gab am Freitag dem klagenden Vermieter einer Filiale in der Münchner Innenstadt recht. C&A soll nun die Miete für den April plus Zinsen nachzahlen.
C&A: Keine Miete wegen Corona
C&A hatte sich auf die coronabedingten Schließungen berufen, um die Miete zu verweigern. In dieser Zeit seien die Räume nicht zum Betrieb eines Textilkaufhauses geeignet gewesen, was einen Mangel der Mietsache darstelle, argumentierte das Unternehmen nun vor Gericht. Dass ein Geschäft für den Publikumsverkehr zugänglich sei, sei eine Grundbedingung für eine Vermietung an den Einzelhandel. Dieses Verwendbarkeitsrisiko treffe den Vermieter.
Der Vermieter hatte dagegen argumentiert, es gebe keinen Sachmangel. Der Richter kam zum selben Schluss. Das Verwendungsrisiko könne nicht auf den Vermieter abgewälzt werden, heißt es in seiner Entscheidung.
C&A: Landgericht München widerspricht Modekette
Auch eine Anpassung des Mietvertrags sah der Richter nicht als zwingend an. Dafür hätte die Mietzahlung für C&A unzumutbar sein müssen, was er allerdings verneinte. Eine Rücklage in Höhe einer Monatsmiete zu bilden, sei „generell und auch auf Basis der Ergebnisse aus den vorangegangenen drei Geschäftsjahren“ für das Unternehmen zumutbar.
Wie hoch die einbehaltene Monatsmiete war, teilte das Gericht nicht mit. Einen Anhaltspunkt gibt allerdings der Streitwert, der bei gut einer Million Euro lag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zudem betonte das Gericht, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handle.
C&A kein Einzelfall
Neben C&A haben mehrere weitere Einzelhandelsketten während der ersten Corona-Welle die Mietzahlungen eingestellt oder gekürzt, darunter auch Adidas. Allerdings hatte der Schritt dem Sportartikelhersteller bundesweit heftige Kritik eingetragen. Wenige Tage später ruderte das Unternehmen zurück und entschuldigte sich öffentlich.
Auch andere Handelsketten wie Deichmann oder H&M hatte ihre Mietzahlungen damals eingestellt. Vermieter hatten dagegen scharf protestiert. Auch führende Politiker waren entsetzt. Den Anstoß zum Mietenstopp hatte der Bund mit seinem ersten Rettungspaket gegeben. Darin stand unter anderem, dass pandemiebedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni keinen Kündigungsgrund darstellten. (dpa/utz) *Merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.