Bitterer Corona-Ausblick für die Wirtschaft: „Zombieunternehmen“ könnten fatale Kettenreaktion auslösen

Corona: Die Regierung hat die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt - mit möglicherweise fatalen Folgen, befürchten Experten. „Zombieunternehmen“ könnten Kettenreaktionen auslösen.
- Die Bundesregierung hat zu Beginn der wirtschaftlichen Coronakrise* die Insolvenzantragspflicht für marode Unternehmen ausgesetzt.
- Das heißt, dass wohl immer mehr verschuldete Unternehmen weiterexistieren.
- Experten befürchten, dass das 2021 fatale Folgen nach sich ziehen könnte.
München - Seit März hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt - um möglichst viele Unternehmen durch die Coronakrise zu retten. Das heißt, dass viele marode, verschuldete Unternehmen derzeit noch weiter existieren - Experten sprechen von so genannten Zombieunternehmen.
Die Auskunftei Creditreform schätzt die Zahl solcher verdeckt verschuldeter Unternehmen bereits jetzt auf 550.000 - und es könnten bis zum nächsten Jahr noch deutlich mehr werden. Was dann passiert, könne eine „kaum kontrollierbare Kettenreaktion“ nach sich ziehen, so Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands der Insolvenzverwalter (VID) in der Welt.
Zombieunternehmen durch Coronakrise: Experten warnen vor Spätfolgen
Bereits zum Ende des Jahres 2019 habe die Zahl der Zombieunternehmen bei 330.000. gelegen, so Schätzungen von Creditreform. An dieser hohen Anzahl war demnach aber vor allem die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank schuld. Weitaus gefährlich seien die Zombieunternehmen, die jetzt im Zuge der Coronakrise entstünden. Ihre Zahl könnte sich bis zum nächsten Jahr auf 700.000 bis 800.000 erhöhen.
Sie könnten später andere, gesunde Firmen mitreißen, indem sich finanzielle Lasten auf andere aufteilen würden - etwa auf Mieter, Banken oder Lieferanten, so Niering. Die aufgeschobenen Insolvenzen seien eine große Gefahr für eine Vielzahl an Arbeitsplätzen, so die Experten.
Zombieunternehmen: SPD und CDU stehen sich gegenüber
Aktuell stehen sich CDU und SPD auf unterschiedlichen Positionen gegenüber: Während die CDU die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht zum Ende des Jahres 2020 ihrerseits wieder aufheben will, planen Vertreter der SPD eine Verlängerung bis März 2021. Die CDU setzt auf eine „Selbstreinigungskraft“ des Marktes, die SPD möchte Unternehmen, die es aktuell schwer haben, noch weiter unterstützen.
Möglicher Ausweg könnte sein, ein „vorinsolvenzliches Restrukturierungsverfahren“, auf das sich die Koalition bereits geeinigt hat, möglichst schnell in einen Gesetzesentwurf zu bringen.
Auch in anderen Bereichen muss dringend reformiert werden: Der Ärzteverband Marburger Bund hat eine Debatte der Klinikreformen angemahnt - mit einem eindringlichen Appell. (kat/*Merkur.de ist Teil des deutschlandweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.)