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Frankfurter Wirtschaftsprofessor spricht über „Heuschrecken“ und „Firmenbestatter“

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Von: Thomas Baumgartner

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Der bekannteste ?Corporate Raider?, allerdings fiktiv: Michael Douglas in der Rolle des Gordon Gekko im Spielfilm ?Wall Street?.
Der bekannteste ?Corporate Raider?, allerdings fiktiv: Michael Douglas in der Rolle des Gordon Gekko im Spielfilm ?Wall Street?. © (United Archives/ TBM)

Finanzinvestoren sind durch die Stada-Übernahme und den geplanten Verkauf von Hasseröder und Diebels wieder ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Wir sprachen mit einem Spezialisten über Firmenübernahmen – und wie man seriöse von unseriösen Käufern unterscheiden kann.

Der damalige SPD-Chef Franz Müntefering hatte sie einst als „Heuschrecken“ geschmäht, dennoch haben die Geschäfte von Finanzinvestoren seither stark an Bedeutung gewonnen. Bei den bekanntesten Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds geht es darum, ein eher renditeschwaches Unternehmen zu kaufen, auf Gewinn zu trimmen und anschließend zu einem höheren Preis weiterzuveräußern – häufig über einen Börsengang. „Das ist ein akzeptiertes Geschäftsmodell, auch wenn es nicht alle glücklich macht“, sagt von der Frankfurter Goethe-Universität, ein Spezialist für Fusionen, Unternehmenskäufe und Strategisches Management. „Aber es gibt die Pervertierung des Ganzen.“

Und zwar in solchen Fällen, wo es um „reine Profit-Maximierung“ gehe, also ausschließlich um den sogenannten „shareholder value“ – ohne Rücksicht auf andere „stakeholder“. Das können zum Beispiel Mitarbeiter, Kunden, die Umwelt oder die Gesellschaft insgesamt sein. Die Grenzen zwischen seriösem Private-Equity-Investor über den „Corporate Raider“ bis hin zum „Firmenbestatter“ sind laut Schweizer häufig nicht klar zu ziehen, sondern fließend.

Bekanntestes Beispiel für einen „Corporate Raider“ ist der fiktive Spekulant Gordon Gekko aus Oliver Stones Spielfilm „Wall Street“ von 1987. Der ist nach realen Vorbildern wie Ivan Boesky oder Carl Icahn gestaltet, zerschlägt ohne Rücksicht auf Arbeitsplätze Firmen und macht deren Vermögenswerte zu Geld. Das können Grundstücke, Patente oder Maschinen sein, die einzeln mehr einbringen als das Unternehmen als Ganzes. Im Grunde steckt dahinter laut Schweizer aber dieselbe ökonomische Logik wie bei Großkonzernen wie Siemens, die einzelne Sparten abspalten und an die Börse bringen.

Kriminell wird es, wenn eine eigentlich schon zahlungsunfähige oder überschuldete Firma noch rasch verkauft wird – und erst der (meist im Ausland sitzende oder mangels Büro schwer greifbare) Käufer sie in die Pleite führt. Vorher aber schaffen Verkäufer oder Käufer noch Vermögen auf die Seite – die Straftatbestände Betrug oder Insolvenzverschleppung sind schwierig nachzuweisen. Schweizer: „Hier ist die Politik gefragt.“ Beispielsweise müssten Steueroasen mit ihrer laxen Regulierung und Gesetzgebung ausgetrocknet werden, um das Geschäft mit Briefkastenfirmen zu erschweren. Und natürlich könnte „eine andere Kultur des Scheiterns“ helfen, wie es sie beispielsweise in den USA gebe: Wer nicht als „Loser“ (Verlierer) dastehe, wenn seine Firma Insolvenz anmelden müsse, sei weniger geneigt, einen „Firmenbestatter“ einzuschalten.

Die Indikatoren

Doch wie kann ein Verkäufer seriöse Interessenten erkennen? Schweizer rät, zunächst öffentlich zugängliche Informationen zu lesen oder auch Geschäftspartner zu befragen. Wichtige Indikatoren seien zum Beispiel die Finanzierung des Kaufs (über Eigenkapital oder Kredite?), frühere Transaktionen des Käufers und dessen Investitionspläne. Hilfreich sei zudem, einen Berater (zum Beispiel eine Investmentbank) zu involvieren.

Vorsicht sei dagegen angebracht, wenn der Übernahme-Interessent keine einschlägige Branchenerfahrung habe, durch häufige Umfirmierungen oder Geschäftsführerwechsel aufgefallen sei. Sei der Käufer nicht durch seine Reputation über jeden Zweifel erhaben, habe der verkaufende Inhaber oder Konzern die Möglichkeit, bestimmte Investitions- oder Standort-Zusagen vertraglich abzusichern – sie müssten dann aber auch mit Vertragsstrafen oder einer Rückabwicklungsklausel versehen sein, damit die Forderungen nicht ins Leere liefen.

Noch wirksamer: „die Option, als Minderheitseigner im Unternehmen drin zu bleiben und sich eine Sperrminorität einräumen zu lassen“. In der Regel räumt ein Anteil von 25,1 Prozent die Möglichkeit ein, bestimmte Beschlüsse zu verhindern.

Mit dem Rücken zur Wand

Freilich lassen sich, wie Schweizer zu bedenken gibt, solche Zusagen leichter durchsetzen, wenn mehrere Käufer zur Auswahl stehen. Daher sei es auch kein Zufall, dass „Windhunde“ vor allem von Krisenbranchen angezogen werden. „Diese Firmen stehen mit dem Rücken zur Wand und können sich den Käufer nicht aussuchen“, sagt der Frankfurter Wirtschaftswissenschaftler. Im strukturellen Umbruch stecken beispielsweise der Hoch- und Tiefbau (Philipp Holzmann), die Backwarenbranche, die Druckerei- oder die Brauereiwirtschaft (Hasseröder/Diebels).

Auch die Größe des Unternehmens spiele natürlich eine Rolle – kleine Mittelständler mit weniger als 50 Mitarbeitern haben auch laut einer KfW-Studie besonders häufig Probleme, einen Nachfolger zu finden.

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