Neues Heizungs-Gesetz ab 2024: Was Immobilienbesitzer wissen müssen
Das Gebäudeenergiegesetz soll ab 2024 in Kraft treten und die Weichen für die Wärmewende in Deutschland stellen. Was müssen Eigentümer ab kommendem Jahr tun? Wir geben einen Überblick.
Berlin – Das neue Gebäudeenergiegesetz soll kommen und vielen Immobilienbesitzern ist nicht klar, was genau in den nächsten Jahren zu erwarten ist – und wofür es alles Ausnahmen und Übergangsregeln geben soll. In unserem Überblick haben wir für Eigentümer die wichtigsten Elemente im GEG zusammengefasst: Ab wann müssen Heizungen ausgetauscht werden? Welche Heizsysteme sind dann noch möglich? Welche Ausnahmen sieht das Gesetz vor? Alle Antworten gibt es hier.
GEG Novelle: Was müssen Hausbesitzer ab 1.1.2024 tun?
Hartnäckig hat sich seit Bekanntwerden des Gesetzes das Gerücht gehalten, ab 1. Januar 2024 müssten alle Heizungen ausgetauscht werden. Das stimmt nicht und hat auch nie gestimmt. Wer eine funktionierende Heizung hat, muss ab 2024 nichts tun. Fällt sie aus und kann repariert werden, dann soll das auch passieren. Solange die Heizung problemlos funktioniert, müssen Eigentümer nicht aktiv werden.
Wer nach 2024 ein neues Gebäude baut, muss hingegen dafür sorgen, dass die neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent Wärme aus erneuerbaren Energien produziert. Infrage kommen dafür unterschiedliche Systeme:
- Wärmepumpe: entweder als Hybrid mit Gas-Heizung oder mit Solarpaneelen
- Fernwärme
- Solarthermische Anlage
- Elektroheizung
- Theoretisch: Wasserstoff-Heizung
Wenn eine Heizung nach 2024 kaputtgeht, dann greift das neue GEG und Eigentümer müssen eine erneuerbare Heizung installieren. Das große Ziel dabei ist: Ab 2045 heizt Deutschland klimaneutral.
Meine Heizung muss in den nächsten Jahren ausgetauscht werden. Was muss ich wissen?
Wer eine ältere Heizung hat, weiß vermutlich schon, dass sie in den nächsten paar Jahren ausgetauscht werden muss. In der Regel halten Öl- und Gas-Heizungen nicht länger als 20 bis 30 Jahre. Als Eigentümer hat man jetzt im Grunde zwei Möglichkeiten. Entweder, man wartet, bis die bestehende Heizung ausfällt (Havarie); oder, man installiert schon vor der Havarie eine neue Heizung. Je nachdem, wofür man sich entscheidet, gibt es unterschiedliche Handlungsoptionen.
Wer nach 2024 in einem bestehenden Gebäude die Heizung austauscht, hat neben den oben gelisteten Möglichkeiten noch folgende Heizsysteme zur Auswahl:
- Pellet-/Holz-Ofen
- Gas-Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent Biogas, Biomethan, Wasserstoff verwenden
Im Falle einer Havarie dürfen Eigentümer eine fossile Heizung, also eine Öl- oder Gas-Heizung, wieder einbauen. Allerdings tickt dann die Uhr: je nach Szenario hat man dann zwischen drei und 13 Jahren Zeit, um auf eine erneuerbare Heizung umzusteigen. Die Szenarien sind:
- In Wohngebäuden mit Etagenheizungen muss nach der Havarie einer Heizung auf eine zentrale Heizung umgerüstet werden. Dafür hat der Eigentümer 13 Jahre Zeit ab dem Zeitpunkt der Havarie.
- Bei Wohngebäuden, die keine Etagenheizung haben, muss die fossile Heizung drei Jahre nach der Havarie ausgetauscht sein.
- Bei allen Wohngebäuden, die nach einer Havarie auf ein Wärmenetz (z. B. Fernwärme) umsteigen wollen, haben Eigentümer bis zum 1. Januar 2035 Zeit, umzusatteln. Die zuständige Kommune ist für die Fertigstellung des Wärmenetzes verantwortlich und muss dieses schriftlich garantieren.

Ausnahmen: Wer muss das GEG nicht erfüllen?
Grundsätzlich sind alle Personen, die über 80 Jahre alt sind, von den Regeln im GEG ausgenommen. Sobald die Immobilie jedoch an einen neuen Eigentümer geht, muss dieser die GEG erfüllen.
Außerdem sind alle Sozialleistungsempfänger vom Gesetz ausgenommen. Das sind also Empfänger von Bürgergeld, Wohngeld oder anderen Leistungen wie Kinderzuschläge.
Was wird der Austausch der Heizung kosten? Wie unterstützt der Staat?
Über die Kosten und die Förderungen wurde sehr viel diskutiert. Viele Hausbesitzer haben Angst vor den Kosten, die durch die GEG-Novelle auf sie zukommen werden. Bei der Berechnung der Kosten kommen viele unterschiedliche, sehr individuelle Faktoren ins Spiel. Auf die Frage, wie hoch die Kosten ausfallen werden, gibt es also keine einfache Antwort. Dinge, die die Kosten beeinflussen, sind unter anderem:
- Preisverfall der Wärmepumpe: Experten sind sich darüber einig, dass mit dem Hochlaufen der Produktion der Preis deutlich sinken wird. Jetzt kostet eine Wärmepumpe mindestens 20.000 Euro, in zehn Jahren könnte sie 2000 Euro kosten. Ganz genau kann es aber noch keiner sagen.
- Energetischer Zustand der Immobilie: Massiver Kostenfaktor ist das Alter des Gebäudes. Im unsanierten Altbau ist es mit dem Einbau einer neuen Heizung nicht getan. Es müssen Fassaden, Dach und Keller gedämmt werden, Fenster und Türen ausgetauscht, Fußbodenheizungen o.ä. installiert werden. In neueren Gebäuden muss weniger saniert werden.
- Entwicklung der Energiekosten: Die Regierung hofft, dass mit dem Ausbau der Wind- und Solarkapazitäten auch der Strompreis sinken wird. Mit dem Anstieg des CO₂-Preises werden Gas- und Ölpreise hingegen eher steigen. Ob das aber alles wirklich so kommt, kann keiner mit Sicherheit sagen.
- Fachkräftemangel: Wer soll jetzt die ganzen Heizungen installieren? In der Branche herrscht ein akuter Fachkräftemangel, es fehlen einfach die Leute, die für die Wärmewende vonnöten sind. Das wird sich auch auf die Kosten niederschlagen: Eine hohe Nachfrage lässt die Preise hochschnellen.
Egal, welche Kosten am Ende auf einen zukommen: Der Staat unterstützt mit einem Förderprogramm, das extra für die GEG-Novelle aufgesetzt wird. Grundsätzlich erhalten alle, die ihre Heizung austauschen müssen, eine Grundförderung von 30 Prozent. Heißt: Die Regierung bezahlt 30 Prozent der Rechnung. Hinzu kommen dann noch folgende Programme:
- Klimabonus I: Wer einkommensabhängige Sozialleistungen empfängt oder über 80 Jahre alt ist, erhält eine zusätzliche Förderung in Höhe von 20 Prozent.
- Klimabonus II: Diesen Bonus in Höhe von zusätzlichen 10 Prozent soll es geben, wenn die Öl- oder Gasheizung mindestens fünf Jahre vor dem Datum der gesetzlichen Austauschpflicht erfolgt. Wird die Heizung nach dem Stichtag ausgetauscht, gibt es den Bonus nur, wenn der Anteil der erneuerbaren Energien bei mindestens 70 Prozent liegt.
- Klimabonus III: „Der Klimabonus III wird für Havariefälle gewährt, also für Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind und die irreparabel kaputt gegangen sind“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Voraussetzung ist, dass die neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie beträgt 10 Prozent.
- Um die Nachfrage an Handwerkern und Materialien zu kontrollieren, soll die Auszahlung der Klimaboni zeitlich gestaffelt erfolgen. Ab 2024 bekommen nur die Heizungen Klimabonus I oder II, wenn sie 40 Jahre oder älter sind. Ab 2025 sind Heizungen, die älter als 35 Jahre sind, förderfähig. Ab 2026 sind dann alle Geräte über 30 Jahre förderfähig.
Weiterhin gelten die bestehenden Förderprogramme der KfW, die die energetische Sanierung unterstützen. Zinsgünstige Kredite gibt es für den Heizungstausch ebenfalls, bis zu einer Höhe von 60.000 Euro.