Geimpft oder nicht? Handelsverband fordert Auskunftsrecht für Arbeitgeber - „Verschenktes Potenzial“

Die Corona-Pandemie stellt immer mehr Unternehmen vor die Frage, wie sie es mit Geimpften und Ungeimpften halten sollen. Dabei sieht der Handelsverband vor allem die Politik in der Pflicht.
München – Im Kampf gegen die Corona*-Pandemie hat der Einzelhandelsverband HDE ein Auskunftsrecht für Arbeitgeber gefordert. Betriebe müssten ein „Fragerecht bekommen, damit sie erfahren können, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen Corona geimpft sind“, erklärte der HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth* am Mittwoch gegenüber Merkur.de*. Bislang sei bereits das Nachfragen bei den Beschäftigten verboten. Es sei „nicht zu verstehen, dass der Gesetzgeber hier nicht endlich handelt“. Im Ringen um eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung verschenke „die Politik Potenzial“.
Eine entsprechende, zeitlich befristete Ausnahmeregelung würde es Betrieben hingegen ermöglichen, ungeimpfte Mitarbeiter „für Tätigkeiten mit weniger intensivem Kundenkontakt“ einzuteilen. „Das wäre im Sinne des Beschäftigtenschutzes und des Schutzes der Kundinnen und Kunden“, sagte Genth.
Handelsverband HDE: Entscheidung über Impfpflicht ist Sache der Politik
Mit Blick auf eine mögliche Impfpflicht für Mitarbeiter zeigte sich der Handelsverband hingegen zurückhaltend. Dies sei eine „gesamt-gesellschaftliche Entscheidung“. Hier seien Politik und Ethikkommission gefragt.
In den vergangenen Wochen hatte die Diskussion über mögliche Auflagen für Beschäftigte mit Kunden-Kontakt Fahrt aufgenommen. So will die Lufthansa* beim fliegenden Personal nur noch vollständig Geimpfte Mitarbeiter einsetzen. Statt auf eine generelle Impfpflicht setzt die Airline auf eine Betriebsvereinbarung für das fliegende Personal.
Impfpflicht: Bayern mit klaren Regeln
Erst am Dienstag hatte die bayerische Staatsregierung neue Impf-Regeln erlassen. Danach müssen ab Dienstag (19. Oktober) Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden oder Besuchern haben, geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein. Alternativ müssen Beschäftigte an zwei Tagen pro Woche einen negativen Corona-Test vorweisen.
Die 3G-Regel gilt für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Hotels oder Hochschulen. Sollten die Betreiber nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus) gilt die entsprechende Regel automatisch auch für Mitarbeiter oder Ehrenamtliche. *Merkur.de ist Teil von IPPEN.MEDIA.