Neues Heizungs-Gesetz in Planung: Das müssen Eigentümer jetzt wissen
Nach dem Bekanntwerden eines neuen Gesetzesentwurfs zur Wärmewende sind viele Eigentümer verunsichert. Sollen noch mehr Vorgaben und Regeln kommen? Wir klären auf, was das neue Gesetz bedeutet.
Berlin – Die Bundesregierung arbeitet weiter an der Wärmewende. Neben dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist nun noch ein weiteres Gesetz in Planung, das den Gebäudesektor bis 2045 klimaneutral machen soll. Über einen ersten Entwurf zum „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ berichtete zuerst die Bild-Zeitung.
Ziel des Gesetzes ist, die Wärmewende auf kommunaler Ebene voranzubringen. Dazu muss zunächst etabliert werden, wie in den Kommunen aktuell geheizt wird, welche Infrastruktur schon vorhanden ist und wo noch Investitionen nötig sind. Danach sollen die Kommunen schrittweise die Dekarbonisierung umsetzen. Erarbeitet wird das Gesetz vom Bauministerium unter der Leitung von SPD-Ministerin Klara Geywitz.

Folgen für Eigentümer noch nicht abschätzbar
Dem Vorentwurf des Gesetzes zufolge sollen diese Informationen bis 2026 in Großstädten, bis 2028 in kleineren Städten und Landkreisen gesammelt werden. Darauf aufbauend können dann Wärmepläne erstellt werden. In einer Stadt, in der aktuell die meisten Haushalte mit Öl heizen, müssten andere Lösungen gefunden werden als in der Stadt, die über ein Wärmenetz verfügt. So zumindest die Theorie. Das Gesetz dient auch der Planungssicherheit für Kommunen, die schon lange mehr Tempo bei der klimaneutralen Wärmeplanung fordern.
Das neue Gesetz bietet für Eigentümer und Mieter erstmal keine Folgen. Denn die Daten, die an die Behörden übermittelt werden sollen, werden von Schornsteinfegern und Energieversorgern schon jetzt gesammelt. Auch liegen den Kommunen in der Regel Informationen zum energetischen Zustand der Gebäude in ihrem Gebiet vor. Also: Ob die Häuser gut gedämmt sind und ob sie effizient sind oder nicht.
VKU begrüßt den ersten Entwurf
Den Vorentwurf des neuen Gesetzes begrüßt der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) ausdrücklich. Es zeige „die Relevanz der dringend notwendigen kommunalen Wärmeplanung“, so der Verband einer Pressemitteilung zufolge. „Die im Entwurf angelegte Systematik der Wärmeplanung erscheint nach erstem Eindruck schlüssig“, so Verbandsgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Der VKU besteht aber weiterhin auf einen technologieoffenen Ansatz. „Wir brauchen viele realistische Optionen für die Wärmewende. Sonst gibt Wärmeplanung keinen Sinn“, sagt Liebing weiter. Der Verband hält das Beharren auf die Wärmepumpe im GEG für den falschen Ansatz.
Zum Zeitplan gibt es noch keine belastbaren Informationen. Der Bild zufolge könnte die Regierung das Gesetz noch Ende Juni auf den Weg bringen. Allerdings scheint das äußert fraglich, da der finale Entwurf noch nicht steht und die Eckpunkte noch von den Verbänden abgestimmt werden – Anfang Juli beginnt dann auch schon die Sommerpause. Realistischer scheint daher ein Beschluss erst im Herbst.