BGH prüft Widerrufsbelehrungen
Wer für die eigenen vier Wände einen Kredit aufnimmt, trifft eine folgenschwere Entscheidung auf viele Jahre.
Wer für die eigenen vier Wände einen Kredit aufnimmt, trifft eine folgenschwere Entscheidung auf viele Jahre.
Umso wichtiger, dass mit dem Vertrag alles stimmt, finden Verbraucherschützer. Wegen ihrer Klage nimmt der Bundesgerichtshof (BGH)zwei Musterformulare von Sparkassen unter die Lupe.
Um was genau geht es?
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stört sich daran, wie die Widerrufsbelehrung in den Musterformularen gestaltet ist. In diesem Passus wird der Kreditnehmer darüber informiert, dass er den Vertrag binnen 14 Tagen wieder rückgängig machen kann und was er dafür zu tun hat. Aus Sicht der Verbraucherschützer hebt sich die Belehrung in zwei Vordrucken der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen und der Sparkasse Ulm nicht genug vom Rest des Vertrages ab. In einem Fall gibt es auf der Seite auch noch mehrere Optionen zum Ankreuzen - das lenke vom eigentlichen Inhalt ab, so die Kritik. (Az. XI ZR 549/14 und XI ZR 101/15)
Aber sind das nicht nur Formalien?
„Es geht nicht um Banalitäten oder Formfehler”, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Dass die Belehrung ins Auge springt, sei ganz wesentlich für den Kreditnehmer. „Sonst geht das im Kleingedruckten unter, und man heftet den Vertrag ab und weiß überhaupt nicht, dass man ein Widerrufsrecht hat.” Wenn es um große Summen und langfristige Verpflichtungen geht, sei es aber umso wichtiger, über die Entscheidung noch mal schlafen zu können.
Was passiert, wenn die Karlsruher Richter das genauso sehen?
Dann hätte das Auswirkungen auch für andere Bankkunden, ist Nauhauser überzeugt. Da es sich um ein Sparkassen-Muster handelt, geht er davon aus, dass mit dem fraglichen Formular (Nr. 192 643.000) bundesweit Kreditverträge abgeschlossen wurden. Auch andere Banken, die ihre Widerrufsbelehrungen ähnlich gestaltet haben, könnten betroffen sein.
Und was hilft das den Kunden jetzt noch?
Eine ganze Menge. Fehler in der Belehrung haben nämlich zur Folge, dass die Frist für den Widerruf gar nicht zu laufen beginnt. Die Kunden können also auch noch Jahre nach dem Abschluss aus dem Vertrag aussteigen. Normalerweise ist das nur in eng begrenzten Fällen möglich - und kann vor allem teuer werden: Denn der Bank steht ein finanzieller Ausgleich zu für die Zinsen, die sie in der Restlaufzeit noch kassiert hätte. Diese sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung, die der Kunde zahlen muss, kann mehrere zehntausend Euro betragen. Verbraucher können sich dieses Geld also unter Umständen sparen. In vielen Fällen müssen sie sich allerdings beeilen: Denn sehr zum Ärger der Verbraucherschützer schiebt die schwarz-rote Koalition dem „ewigen Widerrufsrecht” bald einen Riegel vor.
Was hat es damit auf sich?
Fehler in Widerrufsbelehrungen sind bei weitem kein Einzelfall. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Tausende Immobilienkreditverträge geprüft, die nach der seit 2002 geltenden Rechtslage geschlossen wurden - und neun von zehn Belehrungen als fehlerhaft beanstandet. Für die Banken sind diese Verträge tickende Zeitbomben. Union und SPD nutzen daher gerade die Umsetzung einer EU-Richtlinie für eine Änderung: Das bereits vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass für alle Verträge mit Datum 1. September 2002 bis 10. Juni 2010 trotz Fehlern in der Belehrung zum 21. Juni das Widerrufsrecht endet.
Was bedeutet das für betroffene Bankkunden?
Sie haben nur noch wenige Monate Zeit, den Widerrufs-Joker zu ziehen. Finanzexperte Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband findet diesen Entscheidungsdruck extrem ärgerlich: „Das haben die Verbraucher nicht verdient - sie haben ja nichts falsch gemacht.” Später geschlossene Verträge, die von den Rechtsabteilungen in der Regel besser gecheckt wurden und seltener Fehler enthalten, sind laut Pauli von der Neuregelung aber nicht betroffen. Die Frist gilt damit auch nicht für die Sparkassen-Verträge im aktuellen Fall: Die Vordrucke kamen erst ab Juni 2010 und November 2011 zum Einsatz.
(Von Anja Semmelroch, dpa)