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Mann will Rundfunkbeitrag bar bezahlen – und zieht vor Gericht

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Rundfunkbeitrag Bargeld
Kann der Rundfunkbeitrag in Zukunft mit Bargeld bezahlt werden? Darüber soll das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Archivfoto) © Alexandra Coelho/Imago Images

Ob der Rundfunkbeitrag auch mit Bargeld bezahlt werden darf, prüfen aktuell Jurist:innen. Ein Journalist hat die Debatte entfacht.

Frankfurt/Luxemburg – Norbert Häring will seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen. Der 57-Jährige besteht sogar darauf. Seit dem Jahr 2015 befindet er sich deshalb in einem Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk (HR). Gemeinsam mit einem Mitstreiter möchte er eine Bezahlung des Rundfunkbeitrags, der früher als GEZ bekannt war, in Münzen und Scheinen durchsetzen – vor Gericht.

Dabei berufen sich die Kläger auf Paragraf 14, Absatz 1, Satz 1 des Bundesbankgesetzes, das besagt, dass „in Deutschland [...] auf Euro laufende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“ ist. Sprich: Eine Bargeldzahlung müsse möglich sein, argumentiert Häring. Der HR entgegnet einerseits, dass die Satzung des Rundfunkhauses dies ausschließe, und andererseits, dass die „Sinnhaftigkeit der bargeldlosen Zahlung“ bestehe: „Der elektro­nische Zahlungs­ver­kehr ist aus der heutigen Zeit nicht mehr weg­zu­denken und ins­besondere unter Zeit- und Kosten­gesichts­punkten zweck­voll“, erklärt Steffen Janich, stellvertretender Justiziar des HR.

Rundfunkbeitrag: EuGH verweist auf Staaten – Bargeldzahlung möglich

Der Fall liegt mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Einschätzung des einschlägigen Rechts gebeten hat. Am Dienstag (26.01.2021) erklärten die Luxemburger Richter, dass es nicht pauschal abgelehnt werden könne, mit Bargeld den Rundfunkbetrag bezahlen zu dürfen. Der EuGH betonte sogar, dass europäische Staaten ihre Verwaltungen sogar zur Annahme des Bargeldes verpflichten könnten – allerdings nur, falls dies keine „unangemessen“ hohen Kosten verursache. Das sei im „öffentlichem Interesse“, so die Richter.

Der springende Punkt sei die Verhältnismäßigkeit. Die Einschränkung sei insbesondere im Fall, wenn „die Zahl der Beitragspflichtigen, bei denen die Forderungen einzutreiben sind, sehr hoch ist“, eine Möglichkeit.

Nun liegt es erneut am Bundesverwaltungsgericht, eine Entscheidung zu fällen. Die angesprochene Verhältnismäßigkeit muss einer Prüfung unterzogen werden. Erst anschließend wird es möglich sein, zu beurteilen, ob es rechtmäßig ist, die Bargeldzahlung des Rundfunkbeitrags zu verweigern.

Häring äußerte sich im Anschluss des EuGH-Statements auf seinem Blog – und resümierte: „Man darf fest davon ausgehen, dass die EU-Kommission ihre Anti-Bargeld-Kampagne nun intensivieren wird.“

Häring gilt seit geraumer Zeit als Gegner der Bargeldabschaffung. Der 57-jährige Journalist betont: „Ich will, das Bargeld eine relevante Option bleibt, die auch viele Menschen nutzen“, so Häring im Interview mit „web.de“. Ein kategorischer Gegner des Rundfunkbeitrags sei er hingegen nicht. Über den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, der früher als GEZ bekannt war, wird bereits seit längerem diskutiert, vor allem wenn es um Erhöhungen geht. Zuletzt war das Ende 2020 der Fall, als sich Sachsen-Anhalt gegen die restlichen Bundesländer stellte.* (Tobias Utz) *fr.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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