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Änderungen ab Mai: Das müssen Sie bei Telefongebühren, Steuererklärung und Co. beachten

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Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Geldscheine in Umlauf.
Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Geldscheine in Umlauf. © picture alliance / Arne Immanuel / Arne Immanuel Bänsch

Neuer Monat, neue Gesetze: Für Verbraucher ändert sich im Mai einiges. Von Mindestlohn bis Steuererklärung: Was Sie im Mai wissen müssen.

Berlin - Auch im Mai stehen wieder einige Änderungen für Verbraucher und Arbeitnehmer an. In einer Branche steigt der Mindestlohn, die EZB bringt neue 100- und 200-Euro-Geldscheine in Umlauf, die Preise für Telefonate ins EU-Ausland werden gedeckelt, die Frist für Steuererklärungen wird nach hinten verschoben. Alle Änderungen im Mai 2019 im Überblick:

Ab Feiertag, am 1. Mai: Neue 100- und 200-Euro-Geldscheine

Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Geldscheine in Umlauf. Damit wird die sogenannte „Europa-Serie“ vervollständigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte im Mai 2013 damit begonnen, die Euro-Banknoten zu überarbeiten. Die Änderungen umfassen ein neues Design und eine verkleinerte Größe. Außerdem sollen Sicherheitsmerkmale die Fälschung der Scheine sicherer machen. Die älteren 100-Euro- und 200-Euroscheine werden schrittweise aus dem Verkehr gezogen, ihren Wert verlieren sie nicht.

Video: Das ändert sich bei den Euro-Scheinen

Ab Feiertag, am 1. Mai: Kosten-Obergrenzen für Telefonate innerhalb der EU

Anrufe ins EU-Ausland könnten für europäische Verbraucher bald endgültig ihre Schrecken verlieren: Bislang gab es für Telefonate und SMS-Nachrichten keine Kosten-Obergrenzen - eine EU-Regelung soll das zukünftig ändern. Ab dem 15. Mai 2019 kosten Telefonate etwa von Deutschland nach Ungarn, Polen, Dänemark oder ein anderes EU-Mitgliedsland maximal 19 Cent pro Minute – und zwar unabhängig davon, ob das Gespräch vom Festnetz oder dem Handy geführt wird. Auch die Kosten für das Versenden von SMS-Kurznachrichten werden zukünftig bei sechs Cent gedeckelt. Die Deckelung der Kosten für Auslandstelefonate und SMS-Nachrichten folgt auf die Abschaffung der Roaming-Gebühren, die bereits im Sommer 2017 auf den Weg gebracht wurde.

Ab Feiertag, am 1. Mai: Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt

Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich über mehr Geld freuen. Ungelernte Arbeiter verdienen künftig 10,85 Euro statt wie bisher 10,60 Euro in der Stunde. Für Gesellen gilt der Mindestlohn II. Dieser erhöht sich ab Mai nur für Beschäftigte im Osten, und zwar von 12,40 Euro auf 12,95 Euro. Im Westen inklusive Berlin beträgt der Mindestlohn für Maler und Lackierer seit Mai 2018 13,30 Euro. Auch ausländische Arbeitgeber sind verpflichtet, den Mindestlohn zu bezahlen, sofern sie Beschäftigte nach Deutschland schicken.

Video: Das ändert sich zum 1. Mai

Ab Feiertag, am 1. Mai: Änderung bei Steuererklärung 

Der 31. Mai galt bisher als letzter Tag, an dem die Steuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt eingereicht werden konnte. Seit 2019 gilt der 31. Juli als neue Abgabefrist. Diese Abgabefrist kann zudem weiter nach hinten ins Jahr verschoben werden. Gründe dafür können beispielsweise eine Krankheit, fehlende Steuerbelege, ein Umzug oder eine Arbeitsüberlastung sein. Voraussetzung ist, dass die Verlängerung bis zum 31. Juli schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt wurde. 

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Eine Neuerung gibt es bei Aldi auch im Kühlregal

Auch im Juli 2019 stehen einige bedeutsame Änderungen an.

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