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Strom-Schock: Anbieter BEV Energie beantragt Insolvenzverfahren

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Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent
Der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent (Symbolbild). © dpa / Karl-Josef Hildenbrand

Der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent. Das Münchner Unternehmen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, wie es am Mittwoch mitteilte.

München - Der Stromanbieter BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft ist insolvent und teilte am Mittwoch mit: „Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH war zuletzt durch gestiegene Energie-Beschaffungskosten in Schwierigkeiten geraten“, hieß es dort. Kunden würden nun „durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung durch den kommunalen Grundversorger ohne Unterbrechung mit Strom und Gas beliefert“.

Einer Mitteilung des Amtsgerichts München zufolge wurde der Münchner Anwalt Axel Bierbach zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Zuvor hatte die „Wirtschaftswoche“ darüber berichtet.

BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft: Aiwanger hatte noch gewarnt

Über das Geschäftsgebaren des 2013 gegründeten Unternehmens hatte es laut Medienberichten immer wieder Kundenbeschwerden gegeben. Bundesweit sollen Kunden unter anderem erst mit günstigen Preisen gelockt worden sein, bevor BEV dann die Preise massiv erhöhte. Laut „Wirtschaftswoche“ war in der Folge das Geschäftsmodell wegen zu hoher Kündigungsquoten in Schieflage geraten.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang des Jahres ein Aufsichtsverfahren gegen den Energieversorger eingeleitet. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) hatte noch in der vergangenen Woche bei dem Unternehmen ein „rechtstreues Verhalten“ angemahnt. „Ich warne die BEV Energie davor, das Vertrauen ihrer Kunden weiter zu missbrauchen. Dies würde letzten Endes nicht nur dem Unternehmen selbst schaden, sondern auch zu einem Imageschaden der gesamten Energieversorger-Branche führen“, hatte Aiwanger gesagt. Nun mahnte Aiwanger, die Kunden müssten „zeitnah und transparent über die Situation und ihre Rechte informiert werden“.

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dpa

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