Weitere US-Strafe für Volkswagen

Trotz eines milliardenschweren Vergleichs im Dieselskandal hat Volkswagen weiter Ärger mit Umweltklagen von US-Bundesstaaten.
Wegen der Verletzung von Luftreinheitsgesetzen hat der US-Bundesstaat Washington ein Bußgeld von 176 Millionen Dollar gegen Volkswagen verhängt. Das teilte das dortige Umweltamt mit. Die Behörde ahndet damit Verstöße von 21 000 Diesel-Fahrzeugen, die in Washington zugelassen sind. VW hat nun 30 Tage Zeit, Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen. „Wir werden die Klageschrift prüfen und zu gegebener Zeit darauf antworten“, sagte ein VW-Sprecher. Der Fall Washington sei genauso gelagert wie die bereits bekannten Klagen der Staaten New York, Maryland und Massachusetts. Über diese vier Staaten hinaus seien Volkswagen keine Klagen von Bundesstaaten bekannt. Es sei bedauerlich, dass die vier Staaten Umweltschutzklage erhoben hätten, obwohl sie das laufende gemeinschaftliche Verfahren der Staaten unterstützt hätten.
In dieser Woche erst hatte das Bezirksgericht in San Francisco den 15,3 Milliarden Dollar teuren Vergleich zu Verbraucherklagen von Privatpersonen und Bundesstaaten abgesegnet. Dieser sieht für die betroffenen 475 000 Fahrzeuge mit Zwei-Liter-Motoren Rückkäufe vor und Beiträge zu Umweltfonds. Die US-Kläger haben nun mehrere Wochen Zeit, um den Kompromiss anzunehmen. Die Bundesstaaten New York, Maryland und Massachusetts reichten bereits Klagen ein.
Volkswagen hatte auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, eine illegale Software eingesetzt zu haben. Diese erkennt, ob ein Wagen auf dem Prüfstand steht – und er hält nur dann die Abgasgrenzwerte ein. Im normalen Verkehr auf der Straße ist der Schadstoffausstoß um ein Vielfaches höher. Weltweit sind davon elf Millionen Fahrzeuge betroffen.
Aktionärsvertreter wollen unterdessen für die Aufklärung des Abgas-Skandals bei VW per Gerichtsbeschluss einen unabhängigen Sonderprüfer durchsetzen. Sie erhofften sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei Volkswagen in Verbindung mit den Software-Manipulationen Pflichten verletzten und wann sie von den Vorgängen erfuhren. Das teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) mit. Ihr Antrag auf Sonderprüfung liegt beim Landgericht Braunschweig, wie dieses auf Anfrage bestätigte.
Ende Juni waren Aktionärsvertreter, darunter die DSW, bei der Hauptversammlung von Volkswagen mit ähnlichen Sonderprüfungs-Anträgen gescheitert. Der Autobauer lässt die Vorgänge von der US-Kanzlei Jones Day untersuchen und hält eine Sonderprüfung für unnötig – so argumentierte er auch schon bei dem Anteilseignertreffen.
Die DSW halte jedoch einen „vollkommen unabhängigen und nicht von VW bezahlten Sonderprüfer“ für nötig, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding, ein Frankfurter Rechtsanwalt. „Wir hoffen, dass das Gericht sich uns anschließt und den Sonderprüfer bestellt.“ Das Landgericht erklärte, ein weiterer Antrag als der der DSW sei nicht bekannt. Zum weiteren Vorgehen, etwa zu den Entscheidungsfristen, lagen keine Informationen vor.
Wegen der Mehrheitsverhältnisse bei den Stimmrechten im VW-Konzern war bei der Hauptversammlung klar, dass die Aktionäre keine Mehrheit für die Bestellung eines Sonderprüfers nach Paragraf 142 Aktiengesetz zusammenbekommen. Der Weg über das Gericht ist eine Alternative. Laut Gesetzestext muss das Landgericht einen Sonderprüfer bestellen, „wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind“.
(rtr,dpa)